Durch immergrün-Energie gelöste Beschwerde. | 59 Views | 03.02.2022 | 17:45 Uhr
geschrieben von Johanna Brustkern

immergrün-Energie GmbH (Köln)

Unzulässiger Nichterfüllungsschaden

Bestell-/Kundennummer: 2210605427

Ich habe Ende November 2021 bei Immergrün angerufen und wollte meinen Stromvertrag aufgrund meines Umzugs mit in die neue Wohnung nehmen.

SCHLAGWORTE

Daraufhin wurde mir gesagt, dass ich kündigen muss, da Verträge nicht umziehen können. Auf einen daraus entstehenden Nichterfüllungsschaden wurde ich nicht hingewiesen. Dementsprechend habe meinen Vertrag wie angewiesen gekündigt und separat einen neuen Vertrag abgeschlossen für die neue Wohnung. Dann habe ich die Schlussrechnung für die alte Wohnung erhalten und diese enthielt den Posten Nichterfüllungsschaden. Ich habe dann bei immergrün am 9.12.2021 angerufen, woraufhin mir gesagt wurde, dass der Nichterfüllungsschaden aufgrund des von mir neu abgeschlossenen Vertrags tatsächlich falsch war, und ich eine neue Rechnung ohne Nichterfüllungsschaden erhalten würde.

Als die Wochen vergingen, und ich keine neue Rechnung erhielt, sondern nur neue Mahnungen, habe ich jedes Mal per E-Mail Widerspruch gegen die Mahnungen und die Abschlussabrechnung eingelegt. Am 21.2.2022 habe ich außerdem nochmal bei immergrün angerufen, mir wurde gesagt, dass die korrigierte Rechnung spätestens am 26.1.2022 bei mir eintreffen würde. Dies ist jedoch nicht passiert; stattdessen habe ich heute Morgen einen Inkasso-Bescheid erhalten (31.1.2022).

Ich erkenne den Nichterfüllungsschaden nicht an und lege gegen die Mahnungen Widerspruch ein, da dies nicht rechtens ist.

Ich gewähre der immergrün-Energie hiermit eine Frist von zwei Wochen, also bis zum 14.02.2022, um mir eine neue Schlussrechnung ohne den Posten des Nichterfüllungsschadens und ohne die Mahngebühren zuzustellen.

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Meine Forderung an immergrün-Energie GmbH: Korrigierte Abschlussrechnung ohne Nichterfüllungsschaden und ohne Mahngebühren


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


21.02.2022 | 11:22
von Johanna Brustkern gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich angedroht habe mich an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden, wurde mir am 18.2.2022 eine neue, korrigierte Rechnung zugestellt.




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