Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 340 Views | 16.02.2022 | 20:24 Uhr
geschrieben von I.+T. W.

voxenergie GmbH (Berlin)

Wir warten auf Kündigungsbestätigung

Bestell-/Kundennummer: 8790308307

Im Oktober 2020 erhielten meine Frau und ich einen Anruf von Voxenergie mit einem Angebot von 5,00 € Grundpreis und 0,17ct Arbeitspreis.

SCHLAGWORTE

Wir stimmten einen Vertragsabschluss zum 01.03.2021 mit einer Laufzeit von 24 Monaten Preisgarantie zu.

Nachdem wir Post mit unseren Verträgen einmal für den Hausstrom, Vertragspartner ist meine Frau und für den Heizstrom Vertragspartner bin ich) bekommen haben, hat sich unsere Freude in purer Wut gewandelt. Der Arbeitspreis wurde mit 0,48 ct beziffert und der Grundpreis auf 7,50 €. Ein Widerspruch konnte nicht mehr erfolgen, da die Widerspruchsfrist nach Erstkontakt abgelaufen war.

Vor Vertragsbeginn für den Hausstrom bekam meine Frau eine Preiserhöhung von Grundpreis 10,50 € und 0,52 ct Arbeitspreis. Diese Preiserhöhung konnte sie mit einem Sonderkündigungsrecht zum 05.04.2021 kündigen. Eine Kündigungsbestätigung erhielt sie zum 15.04.2021.

Im gleichen Atemzug erhielt ich eine Nachricht von Voxenergie, dass ein Anbieterwechsel für den Heizstrom nicht zustande kam.

Im Juni 2021 erhielt ich ein erneutes Vollmachtschreiben mit der Bitte um Unterschrift. Zugrunde gelegt wurde die Vollmacht meiner Frau für den Hausstrom. Diese habe ich nicht unterschrieben und trotzdem ist es Voxenergie gelungen ohne mein Einverständnis einen Anbieterwechsel vorzunehmen. Das ist für mich eine Straftat.

Am 08.12.2021 erhielt ich ein Schreiben vom 02.12.2021 für meinen Heizstrom, eine Terminbestätigung zur Energiebelieferung ab 01.01.2022 für 24 Monate mit einem Grundpreis von 10,50 € und 52,18 ct Arbeitspreis. Vertragsverlängerung bis 2024.

Nach einem Anruf bei Voxenergie erhielt ich die Antwort, dass am 28.10.2021 ein Schreiben mit der Preiserhöhung rausgegangen war mit einer Kündigungsfrist zum 4.12.2021. Ich teilte der unfreundlichen Dame mit, dass ich kein Schreiben erhalten habe.

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Mit Hilfe der Verbraucherzentrale für Stromanbieter habe ich eine Sonderkündigung vor Wirksamwerden der Preiserhöhung Voxenergie zugesendet per E-Mail /Fax und Einwurfeinschreiben jeweils mit Sendebestätigung, die durch Voxenergie für ungültig erklärt wurde. Ein anschließender Widerruf wurde mit der Begründung zurückgewiesen, da er mittlerweile 398 Tage nach der gesetzlichen Widerruffrist erfolgt ist. Dieses Schreiben bekam ich am 28.12.2021.

Am 04.01.2022 erhielt ich von Voxenergie erneut eine Preiserhöhung Grundpreis 13,50 € und 60,36 ct Arbeitspreis.

Der Fall wurde von uns an einen Anwalt übergeben, da wir eine Rechtschutzversicherung haben. Bis heute keine Antworten auf Sonderkündigungsschreiben und Ermahnungen. Es wurde versucht den erhöhten Abschlag abzubuchen, dieser wurde von mir, auf Anraten des Rechtsanwaltes sofort zurückgebucht und eine Lastschriftensperre eingerichtet.

Am 21.01.2022 erhielt ich ein Schreiben, dass das Schreiben mit der Preiserhöhung ein Versehen war und sie wieder den alten Preis verlangen vom 02.12.2021.

Wir halten an dem Schreiben von 04.01.2022 fest und verlangen eine Kündigungsbestätigung. Ich bin nicht der Spielball von Voxenergie.

Leider ist es der Voxenergie gelungen, durch einen Kontowechsel zum 01.02.2022 am 28.01.2022 einen Abschlag von 200,45 € vom alten Konto abzubuchen.

Heute ging ein Schreiben von meinem Rechtsanwalt mit der letztmaligen außergerichtlichen Forderung an Voxenergie das Vertragsverhältnis als beendet zu bestätigen mit einer Frist zum 14.02.2022.

Es erfolgt eine Meldung an die Bundesnetzagentur.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Bestätigung der Sonderkündigung und Beendigung des Vertragsverhältnisses.


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


23.02.2022 | 17:23
von I.+T. W. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.02.2022 | 08:27
von I.+T. W. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 10.02.2022 Verbraucherbeschwerdean die Bundesnetzagentur


15.03.2022 | 18:41
von I.+T. W. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.03.2022 | 10:01
von I.+T. W. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich erhielt am 18.03.2022 die Information von meinem Grundversorger, dass Voxenergie die Lieferung zum 17.03.2022 gekündigt hat. Ich denke das war die Reaktion auf meiner Verbraucherbeschwerde vom 04.03.2022.

Voxenergie hat bis heute keinen Kontakt zu meinem Rechtsanwalt aufgenommen.




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