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437 Views | 24.02.2022 | 18:12 Uhr
geschrieben von Birgit Bauder
Wegen Nichteinhalten der vertraglichen Abschlagszahlung und dann noch ohne schriftliche Vorankündigung, wird einfach das Dreifache an Abschlagszahlung abgebucht.
Ich mach sofort von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch, schon 2 x ein Kündigungsschreiben per Einschreiben versendet!
Bis heute noch keine schriftliche Bestätigung!
Ich werde es an meinen Rechtsanwalt übergeben!
Meine Forderung an primastrom GmbH:
Eine schriftliche Bestätigung meiner Sonderkündigung!
Firmen-Antwort ausstehend seit
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