141 Views | 29.03.2022 | 13:48 Uhr
geschrieben von Dieter Ullrich(2)

POCO Einrichtungsmärkte GmbH (Bergkamen)

Rückgabe barbezahlter Ware - nur Gutschein erhalten

Bestell-/Kundennummer: TSE 27564 - S/N Kasse: ers-55-1-3w4d

Gutschein statt Rückerstattung Bargeld

Am 04.02.22 haben ich und meine Frau 2x Gardinen gekauft, die dann letztendlich doch nicht gefielen bzw. nicht passten. Daher wurden die Gardinen am nächsten Tag zurückgegeben - Bargeld wollte man mir nicht zurückzahlen, sondern nur einen Gutschein. Eine Diskussion darüber brachte nichts.

SCHLAGWORTE

Unverschämt finde ich, dass erst auf dem Kassenbon darauf hingewiesen wird, dass nur gegen Ware oder Gutschein getauscht wird, das im Markt groß angepriesene Umtauschrecht innerhalb v. 6 Monaten weist nicht darauf hin!

Auch die Vorgehensweise, um letztendlich an den Gutschein zu gelangen, ist sehr kundenunfreundlich. Man muss, nach Anmeldung am Eingangsschalter, zuerst in die entsprechende Abteilung, dort evtl. lange warten, und von einer Mitarbeiterin die Unterschrift einholen. Erst danach kann man wieder zur Kasse zurück und erhält dort einen Gutschein, der nur 3 Jahre gültig ist. Was, wenn POCO in dieser Zeit insolvent wird? Mein Bargeld ist länger gültig!

Zudem, will ich in so ein kundenunfreundliches Geschäft jemals wieder gehen? Wohl nicht.

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Meine Forderung an POCO Einrichtungsmärkte GmbH: Sofortige Barauszahlung des Gutschein-Guthabens


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


29.03.2022 | 17:17
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Werter Hr. Ullrich,
im stationären Handel hat der Kunde nach Kauf und anschließender Rückgabe
kein Recht auf Rückvergütung von Zahlungsmitteln.
Darauf muss man den Kunden auch nicht extra hinweisen, unverschämt ist da gar nichts.
Sie müssen sich wohl oder übel mit dem Gutschein und der für Sie unverständlichen Prozedur abfinden.
Gültigkeitsdauer des Gutscheines entspricht auch der gültigen Rechtslage.
POCO verhält sich völlig korrekt. Ich bin sicher Sie und Ihre Gattin werden in den nächsten Monaten etwas schönes für Ihr Heim finden um den Gutschein,
er ist ja gültig bis Ende 2025, einzulösen.

21.04.2022 | 06:56
von Dieter Ullrich(2) noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat sich POCO hierzu nicht geäußert.
Es gibt aber einen Kommentar, aller Wahrscheinlichkeit nach eine POCO-Führungskraft, der unsere Äußerungen nicht gepasst haben.
Leider schade, dass sich eine Firma nicht öffentlich äußern mag, aber Mitarbeiter vorschickt, die sich dann über die Beschwerden negativ auslassen.


21.04.2022 | 10:36
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Schade das Sie die gesetzlichen Regelungen nicht zur Kenntnis nehmen wollen, man hätte Ihnen nicht einmal einen Gutschein geben müssen.
Sie haben sich schlicht und einfach "verkauft".
Anstatt sich über Ihre eigene mangelnde Kaufvorbereitung (Gardinen misst man vorher ab) zu ärgern, holen Sie hier zum unhöflichen Rundumschlag aus.
Billig!



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