171 Views | 13.03.2022 | 17:23 Uhr
geschrieben von Sebastian Copony

immergrün-Energie GmbH (Köln)

Unzulässige Preiserhöhungen (Strom und Gas)

Bestell-/Kundennummer: Strom 2181006831 Gas G21809041017

Unzulässige Preiserhöhungen / Guthaben wird nicht ausgezahlt / Inkassoverfahren

Ich bezog seit Oktober 2018 sowohl Strom als auch Gas von immergrün.

SCHLAGWORTE

Nach dem ersten Vertragsjahr wurden die Grundpreise unzulässig und ohne Mitteilung massiv erhöht:

  • Strom auf mehr als das 2-fache von 9,56 € auf 23,00 € und
  • Gas auf mehr als das 3-fache von 10,65 € auf 35,00 €.
  • Das allein führt zu einem Guthaben von mehr als 900,-- € für beide Verträge zusammen.

Dann wurde jeweils der Arbeitspreis in zwei Schritten erhöht.

Strom: Am 28.05.2021 von 19,56 Cent auf 23,20 Cent pro Kilowattstunde und am 06.11.2021 auf 45,20 Cent, insgesamt um 131 Prozent. Mein Widerspruch zu allen Preiserhöhungen wurde als Sonderkündigung aufgefasst und die Schlussrechnung mit den unzulässigen Preisen mehrfach angemahnt. Trotz mehrmaligen Widerspruchs wurde ein Inkassoverfahren durch die EWD Inkasso GmbH eingeleitet. Diesem habe ich ebenfalls widersprochen, da ich die darin angeführte Mahnung nicht erhalten und den Preiserhöhungen widersprochen habe, die zu dieser Forderung führten. Auf meinen Widerspruch geht immergrün nicht ein.

Gas: Am 19.08.2021 von 3,41 Cent auf 5,30 Cent pro Kilowattstunde und am 25.09.2021 auf 13,40 Cent, insgesamt um 293 Prozent. Hier konnte ich noch die Sonderkündigung aussprechen. Gemäß der Abrechnung vom 18.11.2021 habe ich ein Guthaben über 628,90 €, das bisher nicht ausgezahlt wurde. Eine Schlussrechnung zum Lieferende am 25.11.2021 habe ich bisher nicht erhalten.

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Meine Forderung an immergrün-Energie GmbH: Einstellung des Inkassoverfahrens, vollständige Rücknahme aller Preiserhöhungen, Erstellung der (korrigierten) Schlussrechnungen und Auszahlung des Guthabens.


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


24.04.2022 | 13:54
von Sebastian Copony noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die einzige inhaltliche Rückmeldung kam bisher vom Inkassounternehmen EWD, worin die Rechtmäßigkeit der Forderung mit den Preiserhöhungen begründet wird. Deren Unzulässigkeit bildet die Grundlage meines Widerspruchs, was auch meine Antwort an EWD war.
EWD hat mir daraufhin am 20.04.2022 die Ankündigung eines gerichtlichen Mahnbescheids gesendet, sollte ich nicht bis zum 02.05.2022 zahlen.
Immergrün antwortet nur mit Textbausteinen und behauptet "die Rechnung" sein richtig. Wenn ich die Korrektur mehrerer Rechnungen fordere, macht das deutlich, wie man sich dort inhaltlich mit meinem Widerspruch beschäftigt.


04.05.2022 | 22:39
von Sebastian Copony noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aktuell beschäftigt sich immergrün konkret mit meinem Anliegen. Die bisherigen Ergebnisse:
Das Inkassoverfahren wurde eingestellt.
Die Arbeitspreiserhöhungen sind mit Rechnungskorrekturen zurückgenommen worden.
Jedoch hält immergrün noch an der Erhöhung der Grundpreise für Strom und Gas nach dem ersten Vertragsjahr fest mit dem Hinweis, dass ich eine entsprechende Preisinformation erhalten hätte. Der Darstellung habe ich widersprochen, da unzutreffend.




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