Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 5 Views | 15.03.2022 | 13:01 Uhr
geschrieben von Stephan D.

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Gasvertrag-Abrechnung 2020 sowie 2021 wird nicht erstellt

Bestell-/Kundennummer: 403283877

Gasvertrag-Abrechnung 2020 sowie 2021 wird nicht erstellt und nicht zugesendet

Das Unternehmen ist seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und hat meine Abrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt. Daraufhin habe ich per E-Mail und mehrfach Telefonisch das Unternehmen gebeten dem nachzukommen und gemahnt. Aus diesem Grund mahne ich hierüber letztmalig.

Letzter Kontakt war am 7.3.2022. Komischerweise bekam ich danach direkt meine angeforderte Kündigungsbestätigung für den 30.04.2022 am 09.03.2022 mit der Post. Die beiden Abrechnungen fehlen bis heute, 14.03.2022.

Bei Anrufen wird nach langer Wartezeit und Annahme ohne Wort einfach aufgelegt.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Erhalt der Abrechnung 2020 sowie 2021 per Post


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.03.2022 | 13:01
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Stephan,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut uns leid, dass Sie die beiden Rechnungen noch nicht bekommen haben und wir können Ihre Verärgerung darüber gut verstehen. Bitte entschuldigen Sie.

Wir kümmern uns gern darum, dass sich Ihre beiden Rechnungen so schnell wie möglich per Post zu Ihnen auf den Weg machen. Bitte haben Sie noch ein klein wenig Geduld - sie sind bestimmt bald bei Ihnen.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


15.03.2022 | 13:25
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Sie schreiben: "Komischerweise bekam ich danach direkt meine angeforderte Kündigungsbestätigung für den 30.04.2022 am 09.03.2022 mit der Post. Die beiden Abrechnungen fehlen bis heute, 14.03.2022. "

Wenn die Kündigungsbestätigung für den 30.04.2022 (!) ist, dann können Sie vorher doch noch keine Rechnung bekommen, oder?

Erstmal muss doch die Zeit bis zum Kündigungstermin verstrichen sein, damit DANN die Abrechnung erstellt werden kann.



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