voxenergie GmbH (Berlin)
Mahnung fehlende Endabrechnung
Die Abmeldung unserer Lieferstelle wurde von Ihnen, mit Schreiben vom 09.12.2021, per 21.12.2021 veranlasst.
Am 22.12.2021 habe ich Ihnen den Endzählerstand (50922,4kwh) übermittelt.
Demnach sind Sie, bis heute, Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben meine Abrechnung sechs Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt.
Mit Datum vom 27.12.2021 hatte ich Sie aufgefordert, die Endabrechnung der Stromkosten bis 02.02.2022 zu schicken.
Am 07.02.2022 habe ich Sie erneut aufgefordert, meine Endabrechnung zu erstellen und bis 21.02.2022 an mich zu senden. Auch dieses Schreiben wurde ignoriert.
Ich habe Sie mehrmals zur Erstellung meiner Endabrechnung und Auszahlung meines Guthabens aufgefordert. Die gesetzten Fristen haben sie nicht eingehalten.
Letztmalig setze ich Ihnen eine Frist bis 20.04.2022, danach schalte ich die Schlichtungsstelle Energie ein.
Ich werde nun die Schlichtungsstelle einschalten und wenn auch das nichts hilft dann doch über einen Anwalt!
Beschwerde ist gelöst