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166 Views | 13.04.2022 | 22:49 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3119631
Bestell-/Kundennummer: 9023992741
Es gibt Gesetze zu Kaufvertrag und Sachmängelbeseitigung, an die sich auch die Firma Hornbach zu halten hat!
Die von mir am 01.04.2022 online bestellte Kühl-Gefrierkombination wurde am 11.04.2022 mit einem zerbrochenen oberen Türfach geliefert.
Über das Online-Formular habe ich dies ordnungsgemäß und mit Fotos reklamiert. Der Kundendienst ist der Meinung, dass ich mich selbst bei Hersteller (der aber eigentlich nur Großhändler ist) um die Nachlieferung eines Ersatz-Türfachs zu kümmern hätte. Das entspricht nicht dem geltenden Recht bzgl. Kaufvertrag und Sachmängelbeseitigung.
Meine Forderung an HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft:
Kostenfreie Nachlieferung eines mängelfreien oberen Türfachs bis spätestens 22.04.2022 durch Fa. Hornbach.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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