131 Views | 24.04.2022 | 19:31 Uhr
geschrieben von Heike Uhlmann - Käppeli
Bestell-/Kundennummer: 7890404536
Ich habe bereits mehrere Kündigungen sowie nach weiterer Arglistiger Täuschung am Telefon Widerrufen. Keine Reaktion!
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Nach Kündigung am 02.01.2022 mit Sonderkündigungsrecht, kam die Kündigungsbestätigung aber erst zum 29.02.2024. Am 19.03.2022 Verbraucherbeschwerde eingereicht (nach § 111a EnWG), mit einer Frist von vier Wochen. Bisher keine Reaktion darauf, aber eine Mahnung!
Da wir sofort das Konto nach unserer Rückbuchung haben Sperren lassen. Trotz Entzug der Einzugsermächtigung wurde bereits drei Mal Abgebucht und jedes Mal mit einem anderen Konto.
Meine Forderung an primastrom GmbH:
Akzeptieren unserer Kündigung und zwar sofort!
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
wir teilen Ihnen mit, dass wir nach mehrfacher Mahnung aufgrund von Zahlungsverzug das das Vertragsverhältnis mit Ihnen hiermit kündigen und die Rückschaltung an ihren Grundversorger, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, veranlasst haben.
Wir werden Ihnen die monatliche Grundgebühr für alle noch ausstehenden Rechnungsmonate, die in die vertraglich festgelegte Mindestlaufzeit fallen, sowie ihren Verbrauch bis zur Trennung in ihrer Abschlußrechnung verrechnen. .
Das liest sich so, als sollte ich die gesamte Grundgebühr bis 01.03.2024 zahlen. Verstehe ich das richtig oder täusche ich mich?
Dann muß ich wohl doch noch meinen Rechtsanwalt einschalten.