246 Views | 21.04.2022 | 12:21 Uhr
geschrieben von Roman Köhler

Regionale EnergieWerke GmbH (Düsseldorf)

Unrechtmäßige Kündigung wegen des Kriegs

Das gleiche erfolgte auch bei mir.

SCHLAGWORTE

Ohne eine schriftliche Kündigung wurde mir einfach der Strom abgedreht. Unser städtischer Versorger befragte mich nach einer Stromzählerablesung. Im folgenden Telefonat mit dem Grundversorger stellte sich dann heraus, dass die Regionalen EnergieWerke mich klammheimlich abgemeldet hatten. Simple Begründung, eine Kündigung. Von der ich aber zu keiner Zeit in Kenntnis gesetzt wurde.

Ich fand diese dann Tage später in einem Kundenportal, dass mir von REW angelegt wurde. Dieses hatte ich weder gewünscht, noch gewusst, noch jemals zuvor betreten. Auf gutes Glück hatte ich einfach mal die Website des Kundenportales von RWE aufgesucht und mit meiner E-Mail über den Button "Passwort vergessen" ein Standard Passwort angefragt. Nach erstmaligem Login fand ich dort ein Kündigungsschreiben. Begründung, der Ukraine Krieg macht die Belieferung zum vertraglich geregelten Preis nicht mehr möglich.

Und habe nun Einspruch gegen die unrechtmäßige Kündigung eingelegt. Meine Vertragspflichten wurden zu jeder Zeit eingehalten. Mich trifft keinerlei Schuld. Die Gegenpartei hat ihre vertraglichen Pflichten entsprechend einzuhalten und weiter zu beliefern, bis zum Vertragsende. Wenn ein Unternehmen langfristige Preise über ein Jahr zusichert, dann sollte es auch seine Rohstofflieferungen entsprechend absichern. Die Strombörse ist ja nun so jung auch wieder nicht. Preisschwankungen muss man durch langfristige Einkaufsverträge glätten.

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Meine Forderung an Regionale EnergieWerke GmbH: Weiterbelieferung bis Vertragsende.


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Kommentare und Trackbacks (2)


13.05.2022 | 13:02
von Roman Köhler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinerlei Reaktion vom Stromanbieter.


03.06.2022 | 15:33
von Roman Köhler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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