Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 67 Views | 19.05.2022 | 12:14 Uhr
geschrieben von H. Baudach

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Nichtauszahlung Einmalbonus

Bestell-/Kundennummer: 401961890

Per 02.02.2021 wechselte ich zu dem Stromanbieter Innogy.

SCHLAGWORTE

Es galt die Auszahlung eines Sofortbonus und nach Ablauf eines Jahres die Auszahlung eines Einmalbonus i. H. v. EUR 136,--. Im Laufe des Jahres 2021 wurde Innogy von E.ON übernommen. Mit liegt eine Bestätigung von E.ON vor, nach der alle Vereinbarungen mit Innogy weiter Gültigkeit behalten.

Seit März habe ich E.ON immer wieder auf das Fehlen der Auszahlung des Einmalbonus hingewiesen (nicht unerwähnt will ich lassen, dass E.ON zum 1.3.22 die Preise erhöhte, die Abschlagszahlung auch. Ich komme meinen Vertragspflichten immer nach und das dicke Ende wird ja nächstes Jahr noch kommen).

Bis auf automatische E-Mail-Eingangsbestätigungen habe ich von E.ON nichts gehört, auch nicht auf die eine 4-wöchige Frist auslösende Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG. Diese Vier-Wochen-Frist läuft nun am 19.5.22 aus. Noch immer habe ich von E.ON nichts gehört.

Ich teile an dieser Stelle mit, dass ich mich spätestens in zwei Wochen bei der Bundesnetzagentur beschweren werde. Sich monatelang in Schweigen zu hüllen. so habe ich 43 Jahre lang meinen Beruf nicht erledigt!

Ich denke bald, dass das eine Masche ist. Wenn man sich nicht wehrt, dann hat E.ON hier ja ein dickes Plus auf seinen Konten!

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: EUR 136,-- Einmalbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.05.2022 | 12:14
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo H. Baudach,

vielen Dank dafür, dass Sie sich auf diesem Weg bei uns melden. Es tut uns leid, dass Sie unzufrieden mit uns sind. Es war nicht unsere Absicht, Sie zu verärgern.

Ihren Wechselbonus haben wir in Ihrer Stromrechnung aus Februar 2022 berücksichtigt. Sie finden Ihn auf der Seite 3 Ihrer Rechnung. Dort haben wir ihn von Ihren Stromkosten direkt abgezogen.

Wir freuen uns, wenn wir das Ganze damit für Sie aufklären konnten.

Viele Grüße und einen sonnigen Donnerstag

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


22.05.2022 | 13:23
von H. Baudach gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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