187 Views | 23.05.2022 | 08:58 Uhr
geschrieben von Kristin Schubert
Bestell-/Kundennummer: 45123248
Ich habe - bzw. hatte - mit Otto eine Stundungsvereinbarung.
Lt. dieser kann Otto die Vereinbarung kündigen, wenn mind. ganz oder teilweise 2 aufeinanderfolgende Raten ausgefallen sind. Otto würde mir eine 2-wöchige Frist zum Ausgleich setzen - sollte diese verstreichen, ohne dass ich die offenen Raten bezahle, kann die Vereinbarung gekündigt werden.
Gestern hatte ich einen Brief vom Inkasso im Kasten! Die Forderung wurde abgetreten. Mein Kundenkonto ist dicht. Ich habe meine Auszüge gecheckt - die Rate 01.05.22 wurde nicht überwiesen. Aber: das sind keine 2 Raten!
Ich habe das Versäumnis nachgeholt und direkt an Otto gezahlt. Ich hatte keinen Brief/Mahnung oder ähnliches erhalten!
Das verstößt gg. die Stundungsvereinbarung!
Meine Forderung an Otto (GmbH & Co KG):
Aufrechterhaltung Stundungsvereinbarung mit Otto
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst