130 Views | 01.06.2022 | 08:40 Uhr
geschrieben von Rene Burgemeister

immergrün-Energie GmbH (Köln)

Versteckte Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 2200705228

Ich habe eine Verbrauchsabrechnung vom 07.04.2022 erhalten und stelle zwei rückwirkende Preiserhöhungen zum 01.09.2021 und 13.11.2021 fest, über die ich nicht informiert wurde. Zwischenzeitlich gibt es im Kundenportal noch eine dritte Preiserhöhung zum 23.01.2022. Auch darüber wurde ich weder schriftlich noch per E-mail informiert.

SCHLAGWORTE

Vertraglich vereinbart war ein Arbeitspreis brutto 0,25 €/kWh.
Die Arbeitspreise wurden wie folgt erhöht:
01.09.2021 brutto 0,34 €/kWh
13.11.2021 brutto 0,43 €/kWh
23.01.2022 brutto 0,85 €/kWh

Der Arbeitspreis wurde von ursprünglich monatlich 9,19 € auf 31,00 € erhöht.

Ich habe am 14.04.2022 Widerspruch eingelegt, da die Firma immergrün ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen ist, mich über die Preiserhöhungen zu unterrichten (§41 Abs. 3 EnWG). Die Preiserhöhungen sind daher mir gegenüber nicht wirksam geworden.

Darufhin schickt mir immergrün am 25.04.2022 die beiden Preisinformationsschreiben zur Kenntnisnahme.

Da ich trotzdem nicht korrekt über die Preiserhöhungen informiert wurde, halte ich meinen Widerspruch aufrecht, mache von meinem Sonderkündigungsrecht zum 01.05.2022 Gebrauch, da ich am 07.04.2022 erst von der Preiserhöhung erfahren habe und fordere die Auszahlung meines Guthabens an, welches mir laut vertraglich vereibarten Preis zusteht.

Die außerordentliche Kündigung erkennt immergrün am 20.05.2022 nicht an. Die Verbrauchsabrechnung wurde noch einmal überprüft und sei in allen Punkten sachlich und rechnerisch korrekt.

Zwischenzeitlich erhalte ich auch Mahnungen von der EWD Inkasso GmbH.

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Meine Forderung an immergrün-Energie GmbH: Korrektur der Verbrauchsabrechnung mit Guthabenauszahlung, Akzeptanz des Sonderkündigungsrechts und Einstellung des Inkassoverfahrens


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


09.06.2022 | 16:51
von Rene Burgemeister noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.06.2022 | 12:52
von Rene Burgemeister noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immergrün hat die Beschwerde nicht angenommen.




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