Startseite > Handel > Möbelhäuser > Höffner > gelöste Beschwerde-Nr.: 236542
Durch Höffner gelöste Beschwerde. | 280 Views | 18.06.2022 | 21:57 Uhr
geschrieben von Wo Ho

Höffner (Schönefeld)

Stornogebühren für Einbauküche ungerechtfertigt

Bestell-/Kundennummer: 5248026

Wir wollten eine Einbauküche bei Möbel Höffner in Hamburg-Eidelstedt kaufen - für eine neue Eigentumswohnung, deren Kaufvertrag hatten wir noch nicht unterschrieben.

SCHLAGWORTE

Diesen Sachverhalt haben wir dem Küchenkaufberater von Beginn an mitgeteilt und mehrfach betont, wir beabsichtigen, diese Wohnung zu kaufen, und haben auch bisher noch keinen Zutritt. Zusätzlich wurde die Planung ständig von unserer kleinen Tochter unterbrochen, die besonders zum Ende sehr ungehalten wurde und kein konzentriertes Gespräch mehr möglich war.

Zum Abschluss der Planung wurde uns ein Papier zur Unterschrift vorgelegt, ohne Hinweis darauf, dass es sich um einen verbindlichen Kaufvertrag handelt, der mit hohen Stornogebühren einhergeht.

Stattdessen wurde uns immer wieder versichert, dass vor Aufmaßtermin keine Kosten auf uns zukommen und wir volle Flexibilität haben, da erst nach Aufmaß die Planung verbindlich abgeschlossen wird.

Am nächsten Tag haben wir uns final gegen den Kauf der Wohnung entschieden und erst zu Hause festgestellt, dass es sich bei dem vermeintlichen Angebot um einen Kaufvertrag handelt.

Leider war Möbel Höffner nicht bereit, von den Stornogebühren abzuweichen, obwohl keinerlei Schaden entstanden ist: Es wurde kein Aufmaß genommen, es wurde nichts bestellt. Wir haben nach weniger als 48 Stunden Möbel Höffner darüber informiert, dass wir die geplante Küche so nicht bestellen können.

Als "Kulanz" wurde uns angeboten, die Ausstattung der Küche zu reduzieren und so den Kaufpreis und damit den Stornoabschlag zu verringern. Die Stornogebühr könne bei der nächsten geplanten Einbauküche verrechnet werden (wobei es hier bei den üblichen Fantasiepreisen auch keine Garantie gibt).

Abgesehen davon haben wir völlig das Vertrauen in Möbel Höffner verloren und werden auch in Zukunft keine Möbel, nicht einmal eine Blumenvase mehr, von dort kaufen.

Kundenbindung sieht anders aus.

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Meine Forderung an Höffner: Keine 10 % Stornoabschlag, Auflösung des Kaufvertrags aus Kulanz


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Kommentare und Trackbacks (3)


19.06.2022 | 20:09
von Ben Liebich | Regelverstoß melden
Das ist natürlich ärgerlich. Ganz objektiv betrachtet ist es etwas seltsam, dass Sie ein "Angebot" unterschrieben haben - was dachten Sie denn, das Sie da unterschreiben? Trotzdem sollte Höffner sich unter den gegebenen Umständen und weil nicht mal 48 Stunden vergangen waren, kulant zeigen.

20.06.2022 | 18:30
von MaBi | Regelverstoß melden
Höffner verhält sich zwar nicht sonderlich kulant aber völlig korrekt.
Niemand außer Ihnen selbst kann etwas dafür, wenn Sie blind Dinge unterschreiben und dann auf den Vertrag festgelegt werden.
So etwas nannte man früher Lehrgeld.

17.07.2022 | 16:44
von Wo Ho gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Problem wurde nicht durch Reclabox gelöst.




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