Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 69 Views | 21.06.2022 | 12:06 Uhr
geschrieben von Matthias Köhl

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

E.ON zahlt Guthaben nicht aus, Abrechnung nicht erstellt!

Bestell-/Kundennummer: Vertrags Nummer: 401412928

Leider haben wir auf unser Schreiben (siehe unten) vom 30.05.22 keine Reaktion erhalten.

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Damen und Herren, Leider sind Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen. Nach sechs Wochen hätten Sie die Abrechnung erstellen müssen.

Wir sind umgezogen und haben den Lieferungsvertrag zum 27.01.22 gekündigt.

Bis heute haben wir hierzu keine Schlussrechnung erhalten, den Zählerstand haben wir unmittelbar nach dem Umzug übermittelt.

Wir erwarten eine sofortige Erstellung unserer Abrechnung und Überweisung eines möglichen Guthabens bis zum 15.06.2022.

Falls die Rechnung postalisch zugestellt wird, senden Sie diese bitte an folgende Adresse: (bitte an E.ON um Nachfrage zur Adresse des Beschwerdeführers, da aus Datenschutzgründen gelöscht - die ReclaBox-Redaktion).

Bitte auf folgende Bankverbindung das Guthaben überweisen:

(bitte an E.ON um Nachfrage der Kontodaten des Beschwerdeführers, da aus Datenschutzgründen gelöscht - die ReclaBox-Redaktion).

Darüber hinaus behalten wir uns vor, ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie einzuleiten und Ihr Vorgehen der Bundesnetzagentur anzuzeigen, wenn Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen.

(Durch eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das am 27. Juli 2021 in Kraft getreten ist, sind Energieanbieter nun ausdrücklich verpflichtet, binnen zwei Wochen ein Guthaben auszuzahlen. Dies gilt auch für Guthaben in Schlussrechnungen.)

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Abrechnung erstellen, Guthaben auszahlen!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.06.2022 | 12:06
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Matthias,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut uns wirklich leid, dass Sie sich über uns ärgern. Bitte entschuldigen Sie, dass soll so auf keinen Fall sein. Leider sind uns jedoch an dieser Stelle die Hände gebunden, da Sie nicht unser Vertragspartner sind.

Aus diesem Grund dürfen wir Ihnen zu den Daten und zu dem Sachverhalt keine Auskunft geben. Unser Vertragspartner hat aber auf jeden Fall die Möglichkeit, sich direkt bei uns zu melden. Dazu reicht eine Nachricht an unser Postfach socialmedia spider monkey eon.de. Wir setzen uns anschließend gern direkt mit ihm ihn Verbindung.

Sollten Sie sich aber weiterhin direkt um diese Angelegenheit kümmern, benötigen wir eine Vollmacht, damit wir Ihnen zu den Daten Auskunft geben und uns um alles Weitere kümmern können. Den Vordruck dazu finden Sie hier auf unserer Homepage unter dem Link https://www.eon.de/de/pk/service/kontakt.html, etwas weiter unten auf der Seite. Bitte füllen Sie diesen - zusammen mit unserem Vertragspartner - aus und schicken Sie uns die Vollmacht, ebenfalls per E-Mail an socialmedia spider monkey eon.de.

Vielen Dank und viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


24.06.2022 | 13:37
von Matthias Köhl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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