Von E WIE EINFACH Strom & Gas beantwortete Beschwerde. | 1329 Views | 16.02.2010 | 13:39 Uhr
geschrieben von Wilhelm Niemeyer

E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)

Verspätete Abrechnung

Am 31.12.2009 übermittelte ich den Gas-Zählerstand der eon-avacon Netz. Seitdem hat es E Wie Einfach nicht geschafft, mir eine Endabrechnung für meinen Gasanschluss zu erstellen.

SCHLAGWORTE

Nach mehrmaligem Nachbohren teilte mir die Netzagentur mit, dass am 03.02.10 Umrechnungsfaktor, als auch der Zählerstand übermittelt wurde. Und was sagt E Wie Einfach? Wir haben den noch nicht, aber schon der Umrechnungsfaktor. Wie geht das denn, wenn beides in einer Datei übermittelt wurde?

Klar, dass ich bei einer ca. 700 € Rückzahlung nicht zahlen will. Soll der Kunde doch warten, eher er sein Geld wiederbekommt.

Sei´s drum, ich werde jetzt mit meinem Anwalt in Kontakt treten und Verzugszinsen für die verspätete Rechnungserstellung nachfordern. Egal, ob E Wie Einfach oder eon avacon - nie wieder! Wie die Tochter (E Wie Einfach), so die Mutter (eon).

Wenn die Übermittlung nicht einmal zwischen verbundenen Unternehmen klappt, wie sieht das dann erst bei Drittanbietern aus?

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Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH: Sofortige Rechnungserstellung und Auszahlung meines Guthabens!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.02.2010 | 18:18
Firmen-Antwort von: E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Abteilung: Presse/PR

Sehr geehrter Herr Niemeyer,

um Ihren Fall genau nachvollziehen zu können, möchten wir Sie bitten, sich noch einmal mit uns in Verbindung zu setzen. Alleine aufgrund Ihres Namens können wir Ihre Beschwerde leider nicht zuordnen.

Sie können uns Ihre Kundennummer gerne per Mail unter presse spider monkey e-wie-einfach.de zukommen lassen. Bitte geben Sie als Stichwort "Beschwerde über ReclaBox" an. Oder rufen Sie uns an unter der Nummer der Pressestelle 0221/177 37-308.

Wir freuen uns auf Ihre kurzfristige Kontaktaufnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Bettina Donges
Leiterin Presse/PR

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Kommentare und Trackbacks (5)


18.02.2010 | 09:54
von Wilhelm Niemeyer | Regelverstoß melden
Ich hatte e wie einfach per Email angekündigt, dass eine Beschwerde in der Reclabox steht. Und... oh Wunder: Gestern meldete sich eine Dame von der Beschwerdestelle. Sehr nett und freundlich und mit der Nachricht, dass mir aufgrund einer dringlichen telefonischen Nachfrage bei der Netzagentur kurzfristig eine Rechnung erstellt werden konnte. Am 18.02. soll mein Geld angewiesen werden. Warten wir es mal ab. Lt. Netzagentur wurden meine Daten (Zählerstand, Umrechnungsfaktor) ja schon am 03.02. übermittelt.

22.02.2010 | 13:34
von Marco | Regelverstoß melden
Genau das Problem habe ich mit diesem Unternehmen auch. Wie haben Sie denn rausbekommen, dass die Netzagentur die Daten schon übermittelt hat?

01.03.2010 | 14:40
von E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Sehr geehrter Herr Niemeyer,

inzwischen müssten die Rechnung bei Ihnen sowie der Betrag auf Ihrem Konto angekommen sein. Wir bitten bezüglich der verspäteten Abrechnung nochmals um Entschuldigung.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges

Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH


24.03.2010 | 18:47
von V. S. | Regelverstoß melden
Zunächst erst mal herzlichen Dank an Herrn Niemeyer für diese Beschwerde hier. Auch bei mir war eine Rückzahlung eindeutig und es mangelte an einer Jahresschlussabrechnung. Stattdessen wurde, wie übrigens mit inhaltlichem identischem Schreiben vom Vorjahr mit selbigem Tagesdatierung 17.03. schriftlich mitgeteilt, dass die Jahresabrechnung, aus meiner Sicht fragwürdigen Gründen, noch nicht erstellt werden könnte.
Mein Zählerstand hatte ich fristgemäß mitgeteilt - und somit meinen Vertragsteil erfüllt. Nach telefonischer Beschwerde meinerseits war zu erkennen, dass keine Einigung stattfinden wird. Angeblich fehlte nun noch der Umrechnungsfaktor, zur Begründung der verzögerten Endabrechnung und man könne nichts machen. Ich gab mich nicht damit zufrieden, dass auf Grund von angeblichen internen Problemen (Umrechnungsfaktor) meine Rückzahlung nicht erfolgt und oben drein mein zukünftiger Verbrauch nun geschätzt abgebucht würde.
Diesbezüglich erfolgte von mir eine E-Mail an die oben genannte Pressestelle mit Kopie an den Kundenservice und diesem Link mit Fristsetzung zur Jahresabrechnung sowie Ausszahlung des Guthabens mit rechtlichem Folgehinweis bei Nichteinhaltung.
Nach nur drei Werktagen hatte ich meine Endabrechnung im Briefkasten und die Gutschrift wird demnächst auf meinem Konto erwartet. Aus angeblich jetziger Anfrage an den Netzbetreiber liegt nun - urplötzlich - der Umrechnungsfaktor vor, laut Entschuldigungsschreiben. Ich kann nur jedem empfehlen, sich gegen verzögerte Abrechnungen mit Guthabenauszahlung notfalls anwaltlich beraten zu lassen.
Zu Gute zu schreiben ist e wie einfach, sie haben schnell reagiert und mein Problem ausergerichtlich gelöst. Ein fader Beigeschmack bleibt jedoch, sollte ich nächstes Jahr, nun in Folge das Dritte, nur im Ansatz ähnliches Geschäftsgebahren erleben, dann werde ich Gas geben und bei einem anderem Anbieter Gas nehmen!

28.04.2010 | 00:03
von Helmut | Regelverstoß melden
Endlich habe ich dieses Portal entdeckt. Auch ich habe eine erhebliche Rückzahlung zu erwarten. Ja, warten - auf die Jahresabrechnung seit dem 10.02.2010.
Von "Ihre Rechnung steckt in der Warteschleife" bis hin zu den gleichen, hier beschriebenen Begründungen.
Konkrete Mails werden nur mit wiederkehrenden Textbausteinen beantwortet. Fristsetzungen werden (e-wie-)einfach ignoriert.
Netzbetreiber erhält die Schuld wegen fehlender Übermittlung des Umrechnungsfaktors.
Die Nachfrage beim Netzbetreiber ergab, dass diese Daten erst kürzlich angefordert wurden, doch mittler Weile über einen Monat bei e-wie-einfach vorliegen.
Die Mitteilung dieses Umstandes wurde erneut mit unverändertem Textbaustein beantwortet. Neue Abschlagszahlungen werden ohne die Jahresabrechnung eingezogen.
Das lässt ein systematisches Vorgehen vermuten, angesichts dessen, dass in diesem Forum nur Verbrauchermeldungen erscheinen, bei denen e-wie-einfach Rückzahlungen veranlassen muss.
Scheinbar geht es nur via Anwalt - Service Wüste Deutschland - trotzdem sollten sich alle Betroffenen auch an die entsprechenden Ministerien und Sendungen wie z.B. WISO o.ä. wenden.



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