Durch Deutsche Bahn gelöste Beschwerde. | 77 Views | 13.07.2022 | 23:24 Uhr
geschrieben von Melanie Tramm

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Abholung nicht erfolgt, kein Kundenservice und geänderte Angaben

Deutsche Bahn - Gepäckservice.

Abholung wurde online für den 07.07.22, 12-15 Uhr gebucht, da klar war, dass ich abends noch weg bin. Dieses Zeitfenster bezahlt man noch zusätzlich.

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Am Vorabend wurde noch die Abholung bestätigt.
Am Abholtag erfolgte keine Abholung.
15.27 Uhr Anruf bei der Hermes Hotline und Nachfrage wo der Abholer bleibt: Es tut uns leid, ihre Abholung verspätet sich. Ja das habe ich auch gemerkt. Und wofür hab ich die Zeitfenster-Abholung bitteschön bezahlt? Ich erklärte, dass ich nur noch bis 16.30 Uhr da bin. Sie erhalten einen Anruf. Keine Info, dass da angeblich schon ein Abholversuch erfolgt sein sollte.
18.34 Uhr schaute ich nochmal in die Sendungsverfolgung: Da stand dann für 15.14 Uhr sinngemäß "es wäre niemand da gewesen". Das stand zuvor beim Anruf noch nicht drin, also muss ich davon ausgehen, dass es nachträglich geändert wurde.
Ich war mit meiner Mutter von 10.30-16.30 Uhr durchgehend zu Hause. Da wir anderweitig im Laufe des Tages Besuch hatten wissen wir: Die Klingel geht auch. Auch meine Handy-Nr. stand auf dem Auftrag, hatte ich extra angegeben.
Es hat niemand geklingelt, folglich wurde der Koffer natürlich nicht abgeholt. Was besonders ärgerlich ist, da die Abholung auf Grund der Geh- und Sehbehinderung meiner Mutter erfolgen sollte. Zwei Koffer bei zwei Personen plus Rollator und sehbehinderte Person ist mit der DB einfach mehr als anstrengend.
Aber bis jetzt: 21.09 Uhr am selben Tag erfolgte kein Anruf. Die Abholung die in der Verfolgung für den nächsten Werktag avisiert ist, ist für mich nicht machbar. Zumal die bereits bezahlte Zeitfenster-Lieferung damit auch hinfällig ist, da diese nicht mehr eingehalten werden könnte. Aber ein anderer Zeitpunkt auch nicht möglich wäre.
Kundenservice unterirdisch, zumal die nachträgliche Eintragung des angeblichen Abholversuchs eine absolut Frechheit ist.

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Erstattung der Kosten (25,90 Euro) für diese nicht erfolgte Abholung.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


26.07.2022 | 11:32
von Melanie Tramm gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gebühren wurden erstattet. Problem ist gelöst.




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