
primastrom GmbH (Berlin)
Verhalten von primastrom
Bestell-/Kundennummer: 7890355548
Ist ein korrektes Verhalten seinen Kunden gegenüber und die Erstellung einer korrekten Abschlussrechnung wirklich so schwer?
Auf Grund Ihres Verhaltens komme ich leider nicht umher, nun den Weg u. a. auch über ReclaBox zu gehen.
In der Angelegenheit selbst verweise ich zunächst auf
- Ihr Schreiben vom 12.03.2021 (Willkommen in der Welt von Primastrom)
- Ihr Schreiben vom 15.12.2021 (Terminbestätigung)
- meine E-Mail vom 20.12.2021 10:03,
- mein Widerrufschreiben vom 20.12.2021,
- Ihr Schreiben vom 28.12.2021 „Preis und Vertragsinformation“,
- meine Kündigung (Sonderkündigung) vom 03.01.2022,
- Ihr Schreiben vom 19.01.2022 (Bestätigung des Erhalts meiner Sonderkündigung),
- Ihre (unberechtigte) Mahnung vom 11.03.2022,
- meine E-Mail vom 06.04.2022 14:32 nebst Anhang in Form meines Schreibens vom 06.04.2022, welches Ihnen zudem nachweislich auch noch am 07.04.2022 auf dem Postweg zugegangen ist,
- meine E-Mail vom 12.04.2022 18:07 nebst Anhang,
- meine E-Mail vom 16.04.2022 10:09 nebst Anhang in Form meines Schreibens vom 16.04.2022, welches Ihnen zudem nachweislich auch noch am 19.04.2022 auf dem Postweg zugegangen ist,
- meine E-Mail vom 27.04.2022 18:05 nebst Anhang in Form meines Schreibens vom 27.04.2022,
- Ihr Schreiben vom 27.04.2022, in dem Sie mitteilen, dass Sie meine Sonderkündigung erhalten haben und die Abmeldung der Lieferstelle zum 05.05.2022 durch Sie veranlasst wurde,
- Ihr Schreiben vom 29.04.2022 (Letzte Mahnung)
- meine E-Mail vom 03.05.2022 19:09 nebst Anhang in Form meines Schreibens vom 03.05.2022,
- meine E-Mail vom 05.05.2022 10:03 nebst Anhang in Form meines Schreibens vom 05.05.2022, welches Ihnen zudem nachweislich auch noch am 06.05.2022 auf dem Postweg zugegangen ist,
- Ihre E-Mail vom 16.05.2022 12:14, welcher Ihr Hinweisschreiben vom 13.05.2022 beigefügt war, in dem Sie darauf hinweisen, dass die Erstellung der Abschlussrechnung erfolgt, sobald Ihnen ein bestätigter Endzählerstand seitens des Netzbetreibers vorliegt, sie vorsorglich darauf hinweisen, dass die Bestätigung des Zählerstandes bis zu 28 Tage dauern kann, worauf Sie leider keinen Einfluss hätten, die anschließende Erstellung der Abschlussrechnung bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen kann und Sie diesbezüglich um etwas Geduld bitten,
- Ihre Abschlussrechnung vom 20.06.2022, welche am 25.06.2022 auf dem Postweg bei mir einging und welche nicht die korrekten Vertragsdaten beinhaltete,
- meine E-Mail vom 27.06.2022 05:52 nebst Anhang in Form meines Schreibens vom 27.06.2022, welches Ihnen zudem nachweislich auch noch am 29.06.2022 auf dem Postweg zugegangen ist.
- mein Schreiben vom 13.07.2022.
Die vorgenannten Dokumente liegen Ihnen allesamt vor.
Diesen ist u. a. zu entnehmen, dass der Vertrag form- und fristgerecht angefochten, zweifach widerrufen, sowie im Rahmen des Sonderkündigungsrechts gekündigt wurde. Lediglich hilfsweise wurde er - ebenfalls form- und fristgerecht - zum nächstmöglichen Termin gekündigt. Ungeachtet dessen wurde die von mir am 03.01.2022 ausgesprochene Sonderkündigung von Ihnen mit Schreiben vom 19.01.2022 bestätigt.
Aus den vorgenannten Gründen ist der Vertrag längst abrechnungsreif, weshalb ich Sie mit E-Mail vom 06.04.2022 14:32 nebst Anhang in Form meines Schreibens vom 06.04.2022, welches Ihnen zudem nachweislich am 07.04.2022 auf dem Postweg zugegangen ist, um zeitnahe Abrechnung bis längstens 30.04.2022 bei mir eingehend, gebeten habe.
Eine Abrechnung zum genannten Termin ist nicht erfolgt. Stattdessen haben Sie mit Schreiben vom 27.04.2022 mitgeteilt, dass Sie meine Sonderkündigung erhalten hätten und die Lieferstelle zum 05.05.2022 abmelden würden. Sobald Ihnen der Endzählerstand vorliegen würde, erfolge die Abschlussrechnung.
Es folgte dann Ihre (unberechtigte) Mahnung vom 29.04.2022, auf welche ich mit Schreiben vom 03.05.2022 reagierte. Es folgte meine E-Mail vom 05.05.2022 wegen Zählerstand und Schlussrechnung und mein separates Schreiben per Einschreiben/Einwurf vom 05.05.2022 wegen Zählerstand und Schlussrechnung. Hierauf folgte Ihre E-Mail vom 16.05.2022 welcher Ihr Schreiben vom 13.05.2022 angehängt war wegen Erstellung der Abschlussrechnung.
Sodann folgte Ihre Abschlussrechnung vom 20.06.2022, welche am 25.06.2022 auf dem Postweg bei mir einging und welcher Sie völlig falsche Vertragsdaten (u. a. zu hohe Grund- und Abrechnungspreise) zu Grunde gelegt haben. Der Abschlussrechnung wurde daher sowohl mit E-Mail vom 27.06.2022 als auch per Einschreiben/Einwurf vom 27.06.2022 widersprochen. Trotz substantiiertem Widerspruch und Aufforderung zur Korrektur der Abschlussrechnung haben Sie bis zu der von mir auf den 11.07.2022 gesetzten Frist keine korrigierte Abschlussrechnung erstellt.
Stattdessen haben Sie sich befleißigt gesehen, unter dem Datum vom 08.07.2022 eine Mahnung auszubringen, welche am 13.07.2022 bei mir einging. Dieser habe ich - weil man Ihre Vorgehensweise nun wirklich nicht mehr ernst nehmen kann - am 13.07.2022 auf belustigende Art und Weise mit einem sehr großen Smiley widersprochen und nochmals an die noch ausstehende Korrektur der Abschlussrechnung erinnert. Eine Reaktion Ihrerseits erfolgte bislang nicht.
Unter Würdigung des Sachverhalts kann man ironisch betrachtet wirklich nur sagen
„Herzlich willkommen in der Welt von primastrom“
Unter Würdigung der Sach- und Rechtslage fordere ich Sie hiermit zur sofortigen Korrektur Ihrer Abschlussrechnung vom 20.06.2022 auf. Dieser wollen Sie bitte die vereinbarten Vertragsdaten zu Grunde legen. Das dürfte doch nun wirklich nicht so schwer sein. Sie brauchen sich nicht zurückhalten, sondern dürfen mir gerne zeigen, dass Sie es können.
Nur Mut …!
Ich - als Ihre "glücklicherweise ehemalige" Kundin - warte nun auf eine korrigierte Abschlussrechnung!
>
Vielleicht gibt es ja ein Weihnachtsgeschenk 😁.
In der Folge wurde auch der zweiten Abschlussrechnung widersprochen und unter Fristsetzung eine korrigierte gefordert.
Zutreffend ist indessen, dass ZWEI Abschlussrechnungen erstellt wurden, BEIDE NACHWEISLICH falsch sind und der Vertrag beendet wurde.
Primastrom verkennt ganz offensichtlich, dass jedem Verbraucher eine KORREKTE Abschlussabrechnung zusteht.
Wie dem auch sei, die Angelegenheit wird damit zwangsläufig anderweitig ihren Fortgang finden.
Somit ist auch die DRITTE Abschlussrechnung NICHT KORREKT, weshalb ihr widersprochen wurde.
Zudem wurde die Schlichtungsstelle über die Vorgehensweise von Primastrom und den Widerspruch informiert.
Wenige Tage später teilte Primastrom mit, dass eine Neuberechnung der Abschlussrechnung vorgenommen wurde. Diese führte zu dem von mir gewünschten und auch geforderten Ergebnis.
In der Folge wird das gerade einmal 4 Wochen dauernde Schlichtungsverfahren von mir für beendet erklärt.
Damit ist die Angelegenheit nach monatelanger Auseinandersetzung erledigt.
Prima - für mich. 😉
Das Ganze zeigt:
Eine KONSEQUENTE Vorgehensweise und SUBSTANTIIERTER Sachvortrag führen letztendlich auch zum Erfolg.
An Primastrom ergeht der Hinweis, dass ich Ihnen bereits in unserem wechselseitigen Schriftverkehr angekündigt habe, dass ich zu einer KORREKTEN Rechnung kommen würde. Wie Sie sehen, ist das auch der Fall. ICH habe IHNEN daher nicht zu Viel versprochen. 😉
Ich hoffe, Sie konnten die Smileys in meinen Schreiben genießen.
Mit diesen Worten ist die kurzzeitige "Zwangsbrieffreundschaft" mit Ihnen GLÜCKLICHERWEISE beendet.
Auf NIMMERWIEDERSEHEN 👋👋