263 Views | 24.07.2022 | 10:16 Uhr
geschrieben von Malte Molitor

ROLLER GmbH & Co. KG (Gelsenkirchen-Buer)

Planungsfehler bei Küche

Bestell-/Kundennummer: 4009938947

Hilfe

Wir haben im Januar 2022 eine Planküche von Roller gekauft, die auch im März eingebaut wurde. Aufgrund eines Planungsfehlers (der wurde auch von Roller eingeräumt) wurden die Hängeschränke so angeordnet, dass der Fliesenspiegel nicht passend zur Küche angeornet ist. Des Weiteren wurde die Dunstabzugshaube so montiert, dass man sie nicht am Ausgang nach draußen anschließen konnte.

SCHLAGWORTE

Nach langem Hin und Her und wenigen Reaktionen von Roller wurde uns eine Nischenwand als Entschädigung angeboten. Diese konnten wir uns jedoch nicht frei auswählen, sondern uns wurde eine zugeordnet. Das war und ist schonmal ein bitterer Beigeschmack. Wieder kam jemand nach 6 Wochen zum Vermessen der Küchenwand. Dann kam weitere 6 Wochen später die ersten Monteure. Jedoch war die Nischenwand defekt und auch nicht korrekt zugeschnitten.

Weitere Wochen gingen ins Land und erneut kamen die Monteure. Diesmal fehlte über die Hälfte der Nischenwand und sie wollten nur eine Seite verkleiden. Dazu ist es jedoch nicht gekommen. Unserer bisheriger Fliesenspiegel wurde vom Monteur zusätzlich beschädigt.

Natürlich habe ich wieder im Rollermarkt angerufen, wo man uns nur mit "ja, wir lassen die fehlenden Wände sichten lassen" vertröstet. Auf unser Drängen eine Lösung zu finden wird nicht reagiert.

Wir sind nun gewillt einen Anwalt einzuschalten, da es um viel Geld geht.

Wir sind dermaßen enttäuscht.

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Meine Forderung an ROLLER GmbH & Co. KG: Reklamation oder sofortige Nachbesserung.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


02.08.2022 | 20:20
von Malte Molitor noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Roller hat sich per Post gemeldet und schreibt das wir angeblich im Übernahmeprotokoll keine Beanstandung hatten. Dem ist natürlich nicht so und das haben wir schriftlich von dem Küchenplaner mit Unterschrift und Datum auf dem Übernahmeprotokoll. Des Weiteren schreibt Roller das wir froh sein können, dass wir aus Kulanz eine Nischenwand bekommen. Die wurde ja bereits 2 mal versucht zu montieren. Das schlug leider ja auch 2 mal fehl. Natürlich sind dies Nachbesserungsversuche, auch wenn Roller dass nicht so sieht. Wir habe es ja schriftlich, dass Roller einen Planungsfehler eingesteht. Nun sind wir am überlegen ob wir von unserem Recht gebrauch machen und vom Kaufvertrag zurücktreten.




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