Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 224 Views | 28.07.2022 | 11:50 Uhr
geschrieben von Clemens Trunk

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Vertrag beendet und neuen abgeschlossen ohne Zustimmung

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 242 135 823 336

- Am 30.01.2022 wurde der Schlusszählerstand von 2.000 kWh des Vertragskontos 400092820 per Mail übermittelt (Mietwohnung).

SCHLAGWORTE

Mit der Rechnung Nr. 211221753437 vom 08.02.2022 erhielten wir jedoch auch für den Vertrag 242135823336 (Eigentumswohnung) eine Schlussrechnung mit dem Zählerstand von 2.000 kWh. Dieser Zählerstand ist falsch (157 kWh vom 02.03.2022) und dieser Vertrag wurde von uns nicht gekündigt.

Zusendung eines neuen Vertrages 242147367420, den wir nie geschlossen haben, zu einem höheren Preis von 29,32ct/kWh. Der Preis des von uns nicht gekündigten Vertrages war 24,64ct/kWh (beides Grundversorgung). Aus privaten Gründen gab es hier eine Überschneidung von mehreren Monaten für den Wechsel der Wohnungen.

Schreiben von E.ON am 27.03.2022, mit der Bitte um Geduld, E.ON benötige noch etwas Zeit und meldet sich wieder bei uns.

Schreiben an E.ON vom 17.05.2022 nach dem aktuellen Bearbeitungsstand.

Schreiben von E.ON am 20.07.2022, Zahlungserinnerung für den nicht abgeschlossenen Vertrag 242147367420. Wir haben aber die Zahlungen für den nicht gekündigten Vertrag 242135823336 weiter laufen lassen.

Es ist uns natürlich auch bewusst, dass in der Grundversorgung es zu Preisanpassungen kommen kann, was in der Zwischenzeit sicherlich auch geschehen ist. Wir hatten aber bis zur willkürlichen Vertragsbeendung durch E.ON noch den Preis von 24,64ct/kWh.

Der Preis für Neukunden wurde zum 01.01.2022 bereits auf 29,32ct/kWh erhöht.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Wiederaufnehme des alten Vertrages 242135823336 zu den alten Konditionen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.07.2022 | 11:50
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Clemens,

vielen Dank für Ihren Beitrag in der ReclaBox. Es tut uns leid, dass wir hier für ein kleines Durcheinander gesorgt haben.

Wie wir gesehen haben, ist die Rechnungskorrektur für den Zähler Ihrer Mietwohnung bereits am 20. Februar 2022 bei Ihnen gelandet. Dort sieht alles super aus.

Gern haben wir uns außerdem die Vertragskonten für den Zähler Ihrer Eigentumswohnung genau angeschaut. Leider ist uns tatsächlich mit der Lieferabmeldung der Vertragskontonummer 242xxxxxx336 zum 24. Januar 2022 ein Fehler passiert. Diese Lieferabmeldung ist – wie Sie beschrieben haben – unnötig gewesen. Bitte entschuldigen Sie, dass es dadurch zu Missverständnissen gekommen ist.

Grundsätzlich ist ein expliziter Vertragsabschluss für einen Grundversorgungsvertrag nicht notwendig. Als örtlich zuständiger Grundversorger sind wir dazu verpflichtet, alle Kunden mit Energie zu beliefern, die keinen anderweitigen Liefervertrag abgeschlossen haben. Es kommt also automatisch ein Vertrag zustande, sobald Sie in Ihrer Verbrauchsstelle Energie beziehen. Dazu reicht es schon aus, wenn Sie beispielsweise den Lichtschalter betätigen und damit Strom verbrauchen. Mit der Grundversorgung ist sichergestellt, dass alle Kunden einfach und bequem mit Strom beliefert werden.

Selbstverständlich haben wir Sie deshalb gern mit Ihrer neuen Vertragskontonummer 242xxxxxx420 wieder zu den Bedingungen unseres Grundversorgungsvertrages bei uns angemeldet. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich, dass wir Ihre vorherige Vertragskontonummer wieder aktivieren. Die Vergabe einer neuen Vertragskontonummer ist deshalb leider notwendig gewesen.

Bitte machen Sie sich keine Sorgen: Außer dieser Vertragskontonummer hat sich an Ihrem Vertrag nichts verändert. Der Arbeitspreis betrug bei Ihrem alten Vertragskonto 242xxxxxx336 genau wie aktuell bei Ihrem neuen Vertragskonto 242xxxxxx420 29,32 ct/kWh brutto. Bei den genannten 24,64 ct/kWh handelt es sich in beiden Vertragsbestätigungen um die Nettopreise. Vergleichen Sie dazu gern einmal die dritten Seiten Ihrer Vertragsbestätigungen vom 23. Juni 2021 (für das Vertragskonto 242xxxxxx336) und vom 28. Februar 2022 (für das aktuelle Vertragskonto 242xxxxxx420).

Ihre Überweisungen von April bis einschließlich 27. Juli 2022 (insgesamt 167,00 Euro) haben wir nun auf Ihr neues Vertragskonto umgebucht, so dass dort bereits alle Abschlagsfälligkeiten des aktuellen Abrechnungszeitraumes beglichen sind. Ende Dezember/Anfang Januar erstellen wir Ihre nächste Jahresrechnung.

Ein kleiner Hinweis: Bitte geben Sie bei allen künftigen Überweisungen oder Fragen rund um Ihren Vertrag Ihre aktuelle Vertragskontonnummer an. So können wir alles direkt richtig zuordnen - vielen Dank.

Lieber Clemens, wir freuen uns, wenn wir das Ganze so gut für Sie klären konnten. Ist etwas offengeblieben? Dann schreiben Sie uns gern per E-Mail an socialmedia spider monkey eon.de und weisen dabei kurz auf Ihren ReclaBox-Beitrag hin.

Viele Grüße und haben Sie einen schönen Donnerstag
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


28.12.2022 | 11:33
von Clemens Trunk gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


28.12.2022 | 11:33
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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