61 Views | 03.08.2022 | 14:21 Uhr
geschrieben von Frank Kauhausen

Büromarkt Böttcher AG (Jena)

Keine Reaktion auf Widerruf von Kauf

Bestell-/Kundennummer: 43375085

Keine Reaktion auf Widerruf nach Fernabsatzgesetz nach einem Kauf eines Brother MFC L3770CDW.

Am 21.7.2022 bestellte ich bei Böttcher ein Multifunktionsgerät Typ Brother MFC L3770CDW. Dieses Gerät wurde am Folgetag geliefert und von mir in meine EDV Anlage eingebunden. Bei anschließenden Funktionstest stellte ich fest, dass das Faxmodul nicht funktioniert.

SCHLAGWORTE

Aufgrund dessen tauschte ich innerhalb meiner Telefonanlage den entsprechenden Router, diverse Kabel und weitere Peripheriegeräte aus und variierte verschiedene Konfigurationen, um den Fehler eingrenzen zu können. Im Ergebnis bleibt es dabei, das Faxmodul des gekauften Gerätes ist defekt. Ein alternativ angeschlossenes Faxgerät funktionierte einwandfrei. Ich nahm Kontakt mit dem Brother Support auf, der mir jedoch auch im Second-Level-Support nicht weiterhelfen konnte und mich wiederum an den Verkäufer verwies.

Da ich jedoch zwingend auf ein funktionierendes konventionelles Faxgerät (kein PC Fax) angewiesen bin, habe ich im Rahmen meines Widerrufsrechts den Vertrag am 25.7.2022 per E-Mail mit dem entsprechenden Widerruf Formular und der Bitte um Übersendung einer RMA widerrufen. Bis auf den Eingang einer Bestätigungsmail habe ich seitdem nichts mehr von Böttcher gehört. Aufgrund dessen habe ich vorsorglich meinen Widerruf mit den notwendigen Angaben nochmals per Einwurf-Einschreiben an Böttcher gesendet.

Ich empfinde es als unverschämt, wenn im Seller-Service die Bearbeitungszeiten vorbildlich schnell sind, jedoch im After-Sales-Service jegliche zuvor gewonnenen positiven Eindrücke durch Wegducken zerstört werden. Sowas kann keine vertrauensbildende Maßnahme sein, die einen Kunden dazu bewegt, nochmals in diesem Unternehmen einen Kauf zu tätigen.

Da ich über das Einschreiben einen Nachweis über den Zugang des Widerrufs habe, liegt es an Böttcher mir innerhalb der gesetzlichen Frist den gezahlten Kaufpreis zu erstatten. Ferner ist es Aufgabe von Böttcher mir eine RMA zukommen zu lassen, damit das Gerät zurück an den Verkäufer gesandt werden kann. Alternativ dazu kann Böttcher auch schriftlich genehmigen, dass das Gerät durch mich entsorgt wird.

Seriös geht sicherlich anders

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Meine Forderung an Büromarkt Böttcher AG: Erstattung des Kaufpreises, Übersendung einer RMA oder eine Genehmigung, das defekte Gerät zu entsorgen.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


03.08.2022 | 15:37
von ReclaBoxler-1437251 | Regelverstoß melden
Das war kein Fall für einen Widerruf, sondern einer für Gewährleistung.

04.08.2022 | 10:54
von Peter Steiner | Regelverstoß melden
 spider monkey 1437251

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