705 Views | 01.08.2022 | 10:27 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1408251
Bereits in der 5. Woche wird meine Freundin, eine schwerbehinderte Frau, die sich nicht wehren kann, durch einen Nachbarn mit Subwooferlärm belästigt. Der Nachbar arbeitet sogar für die Vonovia.
Die Vonovia ließ mich die ganze Zeit auch noch ein Lärmprotokoll ausfüllen (mehrfach). Dann die lapidare Mitteilung: "ihnen wären die Hände gebunden.
Sie lassen meine Freundin einfach im Regen stehen und missachten deren Rechte!
Meine Forderung an Vonovia SE:
Abstellen der unterlassenen Hilfeleistung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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natürlich kann man, wie bereits erwähnt, das Ordnungsamt oder die Polizei rufen. Über den Tag sollte man eine gewisse Zimmerlautstärke nicht überschreiten.Ist es nur „mal“, dann kann man ja darüber hinweg sehen, ist es regelmäßig, kann es als Lärmbelästigung gelten.
Allerdings sollte man auch bedenken, dass es sich wohl um einen Mitarbeiter des Unternehmens handelt. Ergo wird es im schlimmsten Fall nur noch schlimmer. Denn das Unternehmen wird nicht seinen eigenen Mitarbeiter in die Obdachlosigkeit schicken.
Ein Mieter hat Rechte und Pflichten. Ebenso wie der Vermieter. Was soll denn da schlimmer werden können. Vonovia kann durchaus auf den Mieter/Mitarbeiter einwirken, seine vertragswidrigen Aktionen zu unterlassen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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Mit genauen Uhrzeiten und (natürlich geschätzter) Lärmintensität.
Auch Lärmmessinstrumente (kann man auch ausleihen), sind äußerst hilfreich.
Viel Erfolg bei diesem wirklich schwierigen Problem!
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