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106 Views | 03.08.2022 | 12:33 Uhr
geschrieben von Sabine Gliniewicz
3203271/Viets Wohnung zum 30.6.2022 gekündigt. Bei der Abrechnung wird bei den Verbrauchskosten zu 50 % der Jahrespreis zugrundegelegt
Falsche Abrechnung!
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Wieso wurden bei der Errechnung des Faktors die Kosten des ganzen Hauses (20 WE) für das ganze Jahr zugrundegelegt, nicht nur für ein halbes Jahr wie bei den Quadratmetern.
E.ON interessiert das nicht, sie schreiben, dass es sich bei Wärmekosten immer um Jahrespreise handelt.
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH:
1/2 Anrechnung des Faktors 0,095796
ofortantwort
03.08.2022 | 12:33
Firmen-Antwort von:
E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung
Hallo Sabine,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Wir haben Ihr Anliegen direkt an unsere Kollegen für Sie weitergeleitet. Diese schauen sich alles einmal genauer für Sie an und melden sich dann anschließend mit mehr Infos wieder bei Ihnen zurück.
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Hallo Sabine,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Bitte entschuldigen Sie, dass Sie noch nichts von unseren Kolleginnen und Kollegen gehört haben. Wir haben gern noch einmal an den Sachverhalt erinnert und um eine priorisierte Bearbeitung gebeten.
Viele Grüße und haben Sie einen schönen Wochenstart
Ihre E.ON Energie Deutschland
Hallo Sabine,
wie versprochen haben wir Ihr Anliegen gern an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der E.ON Energy Solutions GmbH weitergeleitet und die Rückinfo erhalten, dass die Prüfung Ihrer Wärmerechnung keine Fehler ergeben hat.
Leider können wir Sie darüber hinaus bei der Klärung nicht unterstützen, da wir keinen Zugriff auf die Abrechnungssdaten der E.ON Energy Solutions GmbH haben. Sollte noch etwas unklar sein, erreichen Sie den zuständigen Bereich zum Beispiel per E-Mail an kundenserviceservice-waerme.de oder über den Link https://www.eon.com/de/privatkunden/fernwaerme/eon-fernwaermeportal.html.
Viele Grüße und haben Sie einen schönen Donnerstag
Ihre E.ON Energie Deutschland