
Regionale EnergieWerke GmbH (Düsseldorf)
Ausstehende Bonuszahlung nach vorzeitiger Lieferbeendigung
Bestell-/Kundennummer: REW-26611
Die Belieferung wurde nach 8 Monaten vorzeitig und innerhalb 3 Wochen durch REW beendet - ausstehende Bonuszahlung
Am 25.03.2022 wurde ich durch Stromnetz Berlin von der Einstellung der Elektroenergie-Belieferung durch die Regionalen EnergieWerke überrascht. Bei einer erneuten Kontrolle der E-Mails gab es am 07.03.2022 die Mitteilung von REW „Neues Dokument im Kundenportal“. Eine vollständige Kenntnisnahme war durch ein Overlay bei Anklicken des Lesebuttons nicht möglich. (Allerdings hatte mir früher REW bei einer Änderung des Abschlags (22.10.2021) diese Mitteilung per E-Mail zukommen lassen.) Das war die Kündigung aus Preisgründen zum 31.03.2022, wie ich nachträglich über einen Linux-Rechner feststellen musste. Durch Vattenfall wurde ich kulanter Weise schon am 02.04.2022 mit einem normalen Tarif beliefert.
Nach Mahnung erhielt ich endlich am 03.06.2022 Abrechnung und Rücküberweisung der zu viel gezahlten Verbrauchs-Abschläge, aber ohne die bei Vertragsabschluss vereinbarten Boni für die tatsächlich verbrauchten 888 kWh:
Neukundenbonus 25% vom Bruttopreis ohne Bonus im 1. Jahr anteilig 90.82 €
Arbeitspreisrabatt 5,0 ct/kWh anteilig 44.40 €
Insgesamt 135.22 €
Die unterjährige Kündigung widerspricht den REW-eigenen AGB (Vertragsabschluss) §20, (3) und (4), die von einem 6-wöchigen Vorlauf und Schriftform ausgehen. Mein Bonusanspruch besteht jedoch – er wäre nur durch eine Kündigung meinerseits verwirkt, ich hatte zusätzlich REW nach Kenntnisnahme jedoch zur Weiterbelieferung aufgefordert:
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Zitat „AGB §5 (3) Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder anteiligen Bonus nach Absatz 1 besteht nicht, falls das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde…“ verstärke ich nochmals meinen Bonusanspruch, da die Kündigung durch REW aus nicht gerechtfertigenden Gründen erfolgte:
Mit Abschluss des Liefervertrages ging REW das unternehmerische Risiko von Preissteigerungen bei der Energiebeschaffung ohne Zweifel bewusst ein, also kann auch dieses meines Erachtens nach nicht als Sonderkündigungsgrund anerkannt werden.
Auftrag für den Stromversorgerwechsel zu Regionale EnergieWerke 13.05.2021 (über Check24)
Lieferbeginn 01.08.2021
Vorzeitige Kündigung 07.03.2022 zum 31.03.2022
