89 Views | 31.08.2022 | 10:54 Uhr
geschrieben von Daniela Marschner
Es handelt sich um ein Kondolenzschreiben, welches an eine, seit vielen Jahren bestehende, Anschrift in Thüringen adressiert war.
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Weshalb eine Zustellung nicht erfolgen konnte und der Empfänger angeblich unter dieser Anschrift nicht ermittelt werden konnte, ist äußerst fraglich und absolut nicht nachvollziehbar.
Meine Forderung an Deutsche Post AG:
Erstattung des Briefportos, des Briefumschlages sowie eine angemessene förmliche Entschuldigung, auch bei der Empfängerfamilie.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Sie sollten unbedingt noch Stundenlohn fürs Schreiben des Kondolenztextes und der Beschwerde hier sowie Schmerzensgeld für das unermessliche Leid, dass Ihnen der Postbote zugefügt hat, fordern.
War der Empfänger mit dem Einstellen seiner Adresse im WWW einverstanden? Im Sinne des Datenschutzes?
Es ist ja nicht so, dass Fehler passieren können. Wie mein Vorredner übrigens sagte, ist es sicher nicht im Sinne der Empfängerfamilie, dass Sie deren Adresse öffentlich ins Netz stellen.
Vielleicht ist der Briefkasten ja auch (warum auch immer) nicht mit dem Namen des Empfängers beschriftet. Dann sollte (darf) der Bote ja auch nicht einwerfen.
Ja, mit dem Datenschutz hat es die Erstellerin dieses Posts nicht so wirklich.
Wohnen unter der angegebenen Anschrift mehrere Personen mit dem gleichen Namen ist eine Zustellung sehr schwierig, da die Zusteller: in nicht erkennen kann bei welcher Person der Brief eingeworfen werden soll.
Hier ist es immer hilfreich einen Vornamen mit in die Adresse aufzunehmen.
Weiterhin sollten Sie die Hinweise der Post zur Beschriftung eines Umschlags beachten:
https://www.deutschepost.de/de/b/briefumschlag-richtig-beschriften.html#:~:text=nur%20die%20Vorderseite%20des%20Briefumschlags,andere%20Art%20der%20Frankierung%20platzieren
Es führt vermehrt zu Fehlern, wenn die Absenderanschift auf der Rückseite des Umschags steht. Dies nur als Tip.