Durch Vodafone gelöste Beschwerde. | 222 Views | 15.09.2022 | 18:41 Uhr
geschrieben von Cynthia Steffen

Vodafone GmbH (Düsseldorf)

Vodafone Onlinekündigung

Bestell-/Kundennummer: 910162201

Seit einem Monat wird meine Onlinekündigung ignoriert.

Vor genau einem Monat habe ich meine Verträge mit Vodafone direkt über deren Website gekündigt. Der Eingang dieser wurde mir elektronisch bestätigt und ich habe wie geraten das PDF abgespeichert.

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Nachdem ich nach 2,5 Wochen keine Rückmeldung erhalten habe, dachte ich, ich erkundigte mich mal - am 31.08.2022 - telefonisch wie der Bearbeitungsstand sei. Die Kündigung soll angeblich nicht angekommen sein. Dies soll angeblich an irgendeinem technischen Problem gelegen haben. Man bat mich meine Kündigung nochmal per E-Mail zukommen zu lassen und dass man das Datum der Onlinekündigung berücksichtigen würde. Das tat ich sofort im Anschluss des Telefonats und verwies auf eben diese Zusage. Ebenso sagte man mir zu, dass ich innerhalb von 48 Stunden Antwort erhalten würde.

Das ist offensichtlich nicht passiert.

Nach nun mehr als einer weiteren Woche, habe ich erneut eine E-Mail geschrieben und erneut eine Bestätigung angefordert.

Mich beschleicht immer mehr der Verdacht, dass man Zeit schinden möchte, um mir dann weis zu machen, dass ich die Kündigungsfrist verpasst hätte, nur um ein Jahr länger an mir verdienen zu können.

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Meine Forderung an Vodafone GmbH: Bestätigung der Onlinekündigung am 09.08.2022 bis spätestens 16.09.2022.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


15.09.2022 | 18:45
von ReclaBoxler-1437251 | Regelverstoß melden
Wo ist Ihr Problem? Sie haben gekündigt, können das sogar nachweisen. Kein Vertragspartner ist gesetzlich verpflichtet, eine Kündigung zu bestätigen.

15.09.2022 | 21:14
von Cynthia Steffen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine 24 Stunden, nachdem ich erneut eine E-Mail - diesmal mit deutlichen Worten - und diese Beschwerde geschrieben habe, kam eine Reaktion. Ich find's doof, dass man erst ungemütlich werden muss.
Und weil mich das so frustriert hat, habe ich mich dazu entschieden, diese Beschwerde dennoch zu veröffentlichen. (Vielleicht hilft sie ja u. a. anderen Betroffenen.)


15.09.2022 | 21:51
von Cynthia Steffen | Regelverstoß melden
Liebe/r ReclaBoxler-1437251,

das selbe könnte ich Sie fragen. Es mag dazu kein Gesetz geben, aber es ist immer besser, auf eine Bestätigung zu bestehen. Auch in meinem Fall, denn offenbar hat man meine Kündigung weiterhin nicht "anerkannt" und den Vertrag über das offizielle Vertragsende hinaus weiter laufen lassen. Woher ich das weiß? Weil mir wider Erwarten das gekündigte Produkt weiterhin zur Verfügung stand. Überraschung! Aufgrund dessen dann nochmal nach zu haken und eine Bestätigung einzufordern, ist ja wohl mein gutes Recht. Ebenso mich darüber offiziell zu beschweren. Auch um ein Zeichen zu setzen und die "Machenschaften" offen zu legen für andere Verbraucher. Auch wollte ich mir nicht später sagen lassen, dass sich der Vertrag nun nochmal verlängert hätte, weil meine Kündigung nicht fristgerecht eingegangen sei. Wer hat schon Lust auf einen solchen Rechtsstreit? Deshalb die Bestätigung!
Von all dem abgesehen, geht es auch um Gerätschaften, die mit Vertragsende zurück gefordert werden. Dazu muss ich wissen wohin ich sie senden muss und sehe nicht ein, dass ich das mühsam selbst herausfinden soll und auf eigene Kosten tun.

Ist Ihnen meine Beschwerde nach dieser ausführlichen Erklärung nun genehm?

16.09.2022 | 07:50
von ReclaBoxler-1437251 | Regelverstoß melden
Bitte informieren Sie sich zur Kündigungsfrist und Laufzeit von ALTverträgen. Davon ausgehend (weil Sie von einem weiteren Jahr Vertragsverlängerung schreiben) wird Ihre Kündigung frühestens zum November gültig, das Produkt steht damit völlig zu Recht noch zur Verfügung. Also gäbe es da schon einmal keinen Beschwerdegrund.
Die Kündigungsbestätigung nebst Retourenlabel für das Equipment wird sicher zeitnah (also in 11/22) kommen. Somit ist auch keine aufwändige Eigenrecherche zu einer Rücksendeadresse notwendig.
Von welchen "Machenschaften" reden Sie?
Ein Recht zu fordern hat jeder Mensch. Z.B. dass der Vorstand einen Kopfstand machen soll.
Nur muss der Vertragspartner unrechtmäßigen Forderungen nicht nachkommen.

Ist alles gar nicht so schwierig. Viel Erfolg, dass Sie es schaffen. ;-)

16.09.2022 | 09:55
von Cynthia Steffen | Regelverstoß melden
Liebe/r ReclaBoxler-1437251,

Sie werden jetzt vor Überraschung wahrscheinlich vom Stuhl oder sonst einem Sitzmöbel Ihrer Wahl fallen, aber das habe ich tatsächlich getan. Nochmal, Überraschung! Und was Sie hier behaupten, ist einfach mal Blödsinn. Vertragsende war der 09.09.2022, ich habe zwar knapp, aber fristgerecht am 09.08.2022 gekündigt, bei einer Kündigungsfrist von 1 Monat. Und wenn Sie bei Ihrer Klugrederei mal genauer hingeschaut hätten, wäre Ihnen auch aufgefallen, dass ich diese Beschwerde als "gelöst" markiert habe und dazu auch nochmal eine kurze Erklärung verfasst. Das hätte ich wohl kaum gemacht, wenn sich die Sache nicht zu unserer aller Zufriedenheit erledigt hätte. Ich habe sämtliche Unterlagen, die ich gewünscht hatte und eines der Geräte geht heute noch zur Post. Der nächste Vertrag endet im Dezember, dann erst ist auch das letzte Gerät fällig.

Keine Ahnung, wer Sie hier zum Beschwerden-Ordnungshüter erkoren hat - Sie vmtl. sich selbst und Mann, muss einem da langweilig sein! Aber diese Beschwerde hat schon seine Richtigkeit. Sie dürfen also unbesorgt sein und sich wieder um Ihren eigenen Kehricht kümmern oder weiterhin anderen Usern auf die Nervengehen. Danke.

P. S.: Sie sind hier nicht der einzige Mensch, der in der Lage ist, das seltsame graue Ding in seinem Kopf zu verwenden. Schließt Irrtümer selbstverständlich nicht aus. Ihre Arroganz bleibt allerdings dennoch fehl am Platz! (Der Ton macht die Musik.) Tun Sie uns allen hier einen Gefallen und suchen Sie sich bitte ein anderes Hobby. 🙏



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