13 Views | 22.09.2022 | 13:10 Uhr
geschrieben von Marvin Sommer

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

Keine Reaktion auf Kündigung

Bestell-/Kundennummer: 46936666

Letzten Monat habe ich aufgrund eines Umzugs in eine Wohnung, in der der Vermieter den Strom stellt, eine Sonderkündigung zum 31.08.2022 über das entsprechende Online-Formular eingereicht.

SCHLAGWORTE

Eine automatisierte Bestätigung des Kündigungseingangs verspricht eine Antwort innerhalb weniger Tage.

Am 15.09.2022 ist immer noch keine Rückmeldung von eprimo GmbH erfolgt, der Abschlag für eine Wohnung, in der ich nicht mehr gewohnt wurde jedoch per Lastschrift eingezogen. Die Lastschrift wurde von mir zurückgenommen und eprimo GmbH erneut kontaktiert und um Antwort gebeten.

Am 17.09.2022 erhalte ich eine automatische E-Mail mit folgendem Wortlaut:

"Guten Tag,
bitte entschuldigen Sie, dass wir Ihnen noch nicht persönlich geantwortet haben. Bitte geben Sie uns noch ein wenig Zeit.
Hat sich Ihr Anliegen in der Zwischenzeit geklärt? Geben Sie uns bitte über den Button "Anliegen erledigt" Bescheid."

Am 20.09.2022 erhalte ich eine E-Mail mit einer Mahnung über eine offene Forderung wegen der Rücklastschrift.

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Meine Forderung an eprimo GmbH: Kündigung zum angegebenen Termin.


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


23.09.2022 | 10:29
von ReclaBoxler-1437251 | Regelverstoß melden
Wenn Sie die sechswöchige Sonderkündigungsfrist eingehalten und die Lastschrifterlaubnis gleichzeitig widerrufen haben, sind Sie auf der sicheren Seite.
Ansonsten kommen wegen der unerlaubten Rücklastschrift Probleme auf Sie zu.



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