338 Views | 28.09.2022 | 09:21 Uhr
geschrieben von C. Steffen

Otto (GmbH & Co KG) (Hamburg)

Garantieabwicklung mit Otto und JBL mühsam und enttäuschend

Bestell-/Kundennummer: 8066148

Ein VW ist kein "adäquater" Mangelausgleich für einen Porsche! (Überspitzt gesagt.)

Vor etwas mehr als zwei Wochen wandte ich mich mit einem Garantiefall an Otto.

SCHLAGWORTE

Ich wurde für eine Abwicklung meines Garantieanspruches an den Hersteller JBL verwiesen. Ich tat, wie aufgefordert. Bei meinem Anliegen handelt es sich um die Reklamation von Over-Ear-Kopfhörer des Modells: JBL E500 BT. Nach mehrtägigem E-Mail-Hin-und-Her erhielt ich dann endlich ein Retourenetikett vom Hersteller, um meine defekten Kopfhörer (auf einer Seite war der Ton nicht mehr vernehmbar) einzusenden.

Keine zwei Tage später erhielt ich eine E-Mail, dass Post zu mir unterwegs sei und beim Abrufen des Reparatur-Status wurde mit angezeigt, dass ich neuen Ersatz erhalten würde. Ich war positiv überrascht und freute mich schon endlich wieder funktionierende JBL E500 BT zu haben.

Beim Auspacken dann aber die Enttäuschung: Es waren keine JBL E500 BT, sondern JBL Tune 710 BT. Warum war ich nun enttäuscht?
Ich hatte mir die Tune 710 BT mit Sammelpunkten in einem Prämienshop sofort als vorrübergehenden Ersatz geholt, für die Zeit, in der die E500 BT in "Reparatur" sein würden. (Reparatur in Anführungszeichen, weil heutzutage wohl alles unter einem bestimmten Wert nur noch verschrottet und gar nicht mehr repariert wird.)
Da ich die Tune 710 BT also schon über zwei Wochen ausprobieren konnte, weiß ich, dass die Soundqualität nicht annährend so gut ist, wie die bei den E500 BT. (Ich meine, selbst die Punkte waren reduziert!)

Also habe ich wieder den Hersteller kontaktiert und mitgeteilt, dass ich mit dieser Garantieabwicklung nicht einverstanden bin, und wenn ich die E500 BT nicht haben könnte, gerne die Rückerstattung meines Geldes hätte.

Die Antwort des Herstellers war, dass sie die E500 BT nicht mehr hätten und eine Geldrückerstattung nur vom Händler möglich sei. Also habe ich mich wieder an den Händler gewandt. (Dass mir allmählich der Kamm anzuschwellen begann, muss ich wohl nicht noch groß erwähnen.)

Warum schreibe ich jetzt diese Beschwerde?

Ich bin wirklich verärgert, wie hier das Verständnis von Kundenpflege ist. Jeder schickt mich hier zu dem jeweils Anderen und keiner bietet eine zufriedenstellende Lösung! Dass ich die JBL Tune 710 BT, deren Soundqualität nicht annähernd an die der JBL E500 BT ran reicht, nicht behalten wollte, ist ja wohl nachvollziehbar. Ich habe für die Soundqualität der E500 BT gezahlt. Wenn ich einen Porsche kaufe und den in Reparatur gebe, möchte ich auch keinen VW als "Mangelausgleich". (Ja, ist jetzt ein überspitzter Vergleich.)

Die letzte Antwort von Otto fand ich aber dermaßen frech, dass ich einfach diese Beschwerde schreiben musste. (s. Bilder)

(Hinweis der Redaktion: Bilder wurden entfernt, Firmen-E-Mails gehen nur den Empfänger etwas an, nicht die Öffentlichkeit.)

P. S.: Ich gebe zu, bei meiner letzten Antwort gingen mit mir die Emotionen durch. Ich bin einfach sauer. Da wird man hier als Kunde einfach nur mürbe gemacht. Wahrscheinlich in der Hoffnung, dass dieser zuerst klein beigibt.

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Meine Forderung an Otto (GmbH & Co KG): JBL E500 BT oder Erstattung des Geldes!


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


28.09.2022 | 09:29
von ReclaBoxler-1437251 | Regelverstoß melden
Wenn Sie aus der Gewährleistung raus sind, muss Otto gar nichts tun und Sie haben keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Und bei Garantie bestimmt der Garantiegeber die Regeln.

Schade, aber Sie haben da keinerlei Rechte, außer zu recht verärgert zu sein.

28.09.2022 | 11:08
von C. Steffen | Regelverstoß melden
Lieber ReclaBoxler-1437251,

ach Sie wieder! 😂
Ich habe mal Ihre Behauptung auf der Seite der Verbraucherzentrale nachgeprüft und hier das Ergebnis:

Verbraucherzentrale:

Es gibt Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung

Bei mangelhaften Produkten stehen Ihnen aufgrund gesetzlicher Vorschriften Gewährleistungsrechte zu. Die Gewährleistungsdauer bei neu gekauften Waren beträgt 2 Jahre. Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung - meist des Herstellers. Hier gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben.

Inhalt der Gewährleistung

Funktioniert Ihre Ware nicht einwandfrei, muss der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung nacherfüllen: Entweder er repariert das Produkt oder er liefert neu: Sie haben die Wahl. Ist die Nacherfüllung erfolglos oder unzumutbar, haben Sie weitere Ansprüche, können den Kaufpreis mindern oder sogar vom Vertrag zurücktreten.

In Ihrem Fall sind noch keine 2 Jahre aber bereits mehr als 6 Monate vergangen, seit Sie das Produkt erhalten haben. Sie haben daher noch Rechte im Sinne der Gewährleistung.

Aber: Sie müssten dem Verkäufer bis zum 08.01.2023 nachweisen, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Erhalts den Mangel bereits hatte. Unserer Erfahrung nach ist das oft schwierig. Wenn Sie es trotzdem versuchen möchten, empfehlen wir eine rechtliche Beratung, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale. Hier geht es zu unserem Beratungsangebot.

Wir raten Ihnen deshalb, mit dem Verkäufer zu sprechen und sich gleichzeitig an den Hersteller zu wenden. Weshalb, erklären wir Ihnen im nächsten Schritt.

Rechtliche Ersteinschätzung:

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung übernehmen manche Hersteller oder Händler für ihre Produkte Garantien. Diese Garantien sind freiwillige Leistungen, deren genaue Bedingungen der ausstellende Händler bzw. Hersteller bestimmt.

Prüfen Sie, ob der Anbieter Ihnen beim Kauf eine Garantie gegeben hat. Das können sie zum Beispiel daran erkennen, dass dem Produkt eine Garantiekarte oder -broschüre beilag.

Auch wenn dies nicht der Fall ist, kann es sich lohnen, den Händler oder Hersteller zu kontaktieren. Es besteht die Möglichkeit, dass sich der Anbieter unabhängig von Garantie und Gewährleistung kulant zeigt und eine individuelle Lösung anbietet, die für Sie sinnvoll ist.

Falls Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich gern an Ihre Verbraucherzentrale.

Otto:

Ich habe einen Garantiefall, was muss ich nun tun?

Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung

Solltest du innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren eine Reklamation haben, so sind wir selbstverständlich immer gerne für dich da.

Unser Tipp bei Technik-Artikeln:
Da bei diesen Artikeln eine Reparatur nicht von uns durchgeführt wird, empfehlen wir für eine möglichst schnelle Abwicklung den in deinen Artikelunterlagen genannten Kundendienst des Herstellers zu kontaktieren

E-Mail-Auszug von Otto nach Garantiefall-Meldung:

[. ] Hallo (.)

ich habe mich gleich informiert, wer hier ganz schnell und kompetent hilft.

Ihr JBL »E500BT« Over-Ear-Kopfhörer befindet sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Hier kümmert sich der Kundendienst von Harman Deutschland zuverlässig um Ihre Reklamation. Damit es jetzt schnell weiter geht und Ihr Artikel bald wieder in Ordnung ist, melden Sie sich für eine direkte und schnelle Abwicklung bitte Mo. bis Fr. 9-18 Uhr / Sa. und So. 10-16 Uhr unter der Rufnummer (.). So können Sie Ihre Reklamation direkt und ohne Umwege mit dem Kundendienst absprechen.

Ich drücke ganz fest die Daumen, dass die Kopfhörer ganz schnell wieder in Ordnung sind.

Viele Grüße und einen schönen Sonntag wünscht [. ]

Otto selbst scheint zwischen Garantie und Gewährleistung keinen Unterschied zu machen und wälzt alles direkt auf den Hersteller ab!

Und mal wieder waren Sie, ReclaBoxler-1437251, voller Selbstüberschätzung am Klugreden - das S-Wort, das ich eigentlich nutzen will wandelt Reclabox leider immer in "reden" um - und wieder lagen Sie in Ihrer Einschätzung der Sachlage ziemlich daneben! Wird Ihnen das nicht langsam peinlich?
Meinen Rat sich lieber ein anderes Hobby zu zu legen haben Sie sich offenbar nicht zu Herzen genommen.
Wäre vielleicht ja doch eine Überlegung wert? 😉

28.09.2022 | 13:11
von ReclaBoxler-1437251 | Regelverstoß melden
Wie lustig. Die Verbraucherzentrale spricht von einer Beweislastumkehr von 6 Monaten, dabei wurde diese zum 01.01.2022 auf ein Jahr erweitert.
Und Sie können zwar gut kopieren, aber offenbar nicht gut verstehen/begreifen. Weiter so. :-))

Da wird von "gesetzlich" bei Garantie erzählt. Quatsch. So etwas ist immer außerhalb von Gesetzen Sache des Herstellers. Und nur dessen.
Meine erste Aussage war und ist völlig korrekt.

28.09.2022 | 19:20
von C. Steffen | Regelverstoß melden
Nochmal, nein ist sie nicht. Jedenfalls nicht "völlig korrekt", wie Sie behaupten. Die Ware habe ich am 08.01.2021 erhalten, der gesetzliche Gewährleistungszeitraum beträgt 2 Jahre, somit bin ich noch INNERHALB des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes! Dies hat mir Otto, wie bereits erwähnt, auch per E-Mail so bestätigt. Lediglich wegen der Beweislast, die nun wohl für mich gelten würde, könnte man über meine Ansprüche gegenüber Otto streiten.

Da Otto aber mit Folgendem wirbt:

Mit unseren Garantien bist du immer auf der sicheren Seite.

Gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren

Gesetzliche Gewährleistung

Bei allen Artikeln gilt selbstverständlich die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Erhalt der Ware. Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel an den Artikeln gelten die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, d. h. auf Mangelbeseitigung/Neulieferung, sowie – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung sowie des Ersatzes deiner vergeblichen Aufwendungen.

Solltest du innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren eine Reklamation haben, so sind wir selbstverständlich immer gerne für dich da.

Unser Tipp bei Technik-Artikeln:
Da bei diesen Artikeln eine Reparatur nicht von uns durchgeführt wird, empfehlen wir für eine möglichst schnelle Abwicklung den in deinen Artikelunterlagen genannten Kundendienst des Herstellers zu kontaktieren.

- ist es ja wohl nachvollziehbar, dass man die Zuständigkeit bei ihnen sieht und dementsprechend erwartet, dass sie handeln.
Otto macht sich mit seinem Wischiwaschi selbst auf Twitter zum Gespött. Sie scheinen doch massig Zeit und noch mehr Langeweile zu haben. Gibt sehr lustige Memes zu ähnlichen Sachverhalten wie hier. Die müssen Sie sich anschauen! Vllt. heitert das ja ihr kleines verbittertes Herz auf? 😇

Oder Sie spielen halt weiter den Anwalt für arme verleumdete Händler. Sie Held, Sie! 🦸😂



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