88 Views | 16.10.2022 | 20:19 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9495351
Bestell-/Kundennummer: Kundennr.: REW-24688
Und damit wird mein Guthaben nicht ausgezahlt
Das Unternehmen ist seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und hat meine Abrechnung 6 Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt.
Daraufhin habe ich per E-Mail das Unternehmen gemahnt und mir den Weg über die Schlichtungsstelle vorbehalten.
Meine Forderung an Regionale EnergieWerke GmbH:
Umgehende Auszahlung meines Guthabens
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Dieser deutlich zu geringe Betrag ist auch schon überwiesen worden.
Nach meiner danach erfolgten E-Mail-Beschwerde:
erneut eine automatisierte E-Mail (noreply) mit korrekter Abschlagssumme und Zählerstand, aber erneut falsches Saldo: -37,- €.
Fristsetzung bis 30.10. (= 14 Tage seit meiner ersten Mahnung).
In dieser E-Mail kündigt REW eine Schlussrechnung an, die ich auch im Kundenportal abrufen könnte.
Da dieses dauerhaft nicht erreichbar war, mahnte ich erneut per E-Mail am 19.10.22 die korrekte Erstellung einer Schlussrechnung an.
Die AGBs sagen ja ausdrücklich Kontakt per E-Mail zu.
In der nachfolgenden u. bisher letzten E-Mail (20.10.22) von REW war ein pdf-Anhang mit einer erneut falschen Schlussrechnung (ca. 230,- € zu wenig).
Ich bin mir unsicher, wie ich weiter vorgehen soll: nochmals per Brief (Einschreiben mit Rückschein) mahnen, oder direkt die Schlichtungsstelle kontaktieren.
Hoffe, dass die "Rheinischen Energiewerke" in der Zwischenzeit nicht insolvent werden! Ich kann mir den Andrang bei den Schlichtungsstellen vorstellen. Da ich rechtsschutzversichert bin, könnte ich doch auch noch anders vorgehen!
Der Fall liegt noch bei der Schlichtungsstelle, die offensichtlich viel zu tun hat.