E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
E.ON will Strom zweimal bezahlt haben
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Es ist einfach unglaublich, wie E.ON agiert!
Auf meine Schreiben vom 06.08., 18.08., 07.09., 12.09., 20.09., 27.09., 07.10. und 14.10.2022 habe ich bis heute keine Rückmeldung von E.ON erhalten. Allerdings klärt die von E.ON am 15.10.2022 übermittelte Stromrechnung 2022 (211 102 318 454) einige Punkte.
Weiterhin hat E.ON darin allerdings den Vertragsbeginn auf den 29.04.2022 datiert, korrekt wäre hingegen der 01.04.2022. Der von E.ON in der Rechnung angegebene erste Zählerstand (160.294,0 A4) wurde zwar von mir abgelesen, allerdings gehört dieser natürlich zum 01.04.2022 und nicht - wie angegeben - zum 29.04.2022. Würden also die Rechnungen 211 082 404 295 (die ja an meinen Vermieter gerichtet wurde) und 211 102 318 454 von mir beglichen, würde ich für den Strom in der Zeit vom 01.04.2022 bis zum 28.04.2022 zweimal zahlen! Unfassbar!
Wie kann es nicht möglich sein, im System einen korrekten Vertragsbeginn einzutragen, und dann ist es aber möglich, für ein und denselben Stromzähler zweimal den gleichen Zählerstand für unterschiedliche Rechnungen einzutragen?
Als wäre das alles nicht schon Aufwand genug für mich, habe ich heute eine Androhung der Unterbrechung der Stromversorgung von E.ON erhalten. Mir fehlen die Worte!
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Ich habe E.ON folgenden Vorschlag unterbreitet, aber seit Wochen wird mal wieder nicht reagiert: Mir war/ist aber vor allem wichtig, eine korrekte und auf meinen Namen lautende Abrechnung zu haben. E.ON hat nun den Stromverbrauch ab dem 01.04.2022 in der Rechnung 211 102 318 454 aufgeführt, zwar mit falschem Vertragsbeginn, aber das könnte der schnelleren und abschließenden Klärung wegen, von mir aus dann so bleiben.
Die konkreten Punkte meines Vorschlags lauten:
1. Rücknahme der Androhung der Unterbrechung der Stromversorgung.
2. Stornierung der Rechnung an meinen Vermieter (211 082 404 295), da ich für den Strom ab dem 01.04.2022 ja mit meiner Rechnung 211 102 318 454 zahlen soll.
3. Stornierung der erneut zu Unrecht angekündigten und von mir zurückgewiesenen Mahngebühren (inkl. ggf. weiterer Mahngebühren, zu denen das System von E.ON mir in den nächsten Wochen noch Briefe schicken wird, bis die Sache endlich geklärt ist).
4. Umgehend, nach schriftlicher Bestätigung der drei oben genannten Punkte durch E.ON, werde ich den dann noch offen Betrag aus der Rechnung 211 102 318 454 in Höhe von 251,32 € an E.ON ausgleichen.
10.11.2022 | 11:20
Abteilung: Kundenbetreuung
Hallo lieber ReclaBoxler,
vielen Dank für Ihren Beitrag hier in der ReclaBox.
Wir bedauern sehr, dass Sie sich über den verzögerten Ablauf ärgern und noch keine Reaktion auf Ihre Anfragen erhalten haben, bitte entschuldigen Sie.
Gern unterstützen wir Sie bei Ihrem Anliegen und haben dazu auch bereits unseren entsprechenden Fachbereich hinzugezogen. Bitte haben Sie noch ein klein wenig (mehr) Geduld - unsere Kolleginnen und Kollegen werden sich so schnell wie möglich, ganz bestimmt mit einem guten Lösungsvorschlag, mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wir würden uns freuen, wenn wir Sie damit gut unterstützen und zu einer schnellen Klärung des Sachverhaltes beitragen können.
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland