Yello Strom GmbH (Köln)
Verminderte EEG-Umlage wurde nicht berücksichtigt
Bestell-/Kundennummer: 3103703210
In der Stromrechnung wurde die Minderung der EEG-Umlage von 6,5 Cent auf 3,723 Cent im Zeitraum 01.01.2022 - 30.06.2022 nicht berücksichtigt. Die Summe zu meinen Ungunsten beträgt 39,23 EURO.
Ich widerspreche der o. a. Stromrechnung.
In Ihrer Stromrechnung wurde der Wegfall der EEG-Umlage für den Zeitraum 01.07.2022 bis 31.08.2022 berücksichtigt. Dies ist korrekt berechnet.
Nicht berücksichtigt wurde hingegen die Senkung der EEG-Umlage im Zeitraum 01.01.2022 - 30.06.2022 von 6,5 Cent/kWh (diese galten in meinem Vertragszeitraum vom 01.09.2021 - 31.12.2021) auf 3,723 Cent/kWh, also eine Minderung von 2,78 Cent / kWh. Auf diesen Zeitraum sind Sie in Ihrer E-Mail vom 09.11.2022 nicht eingegangen, obwohl ich bei den beiden o. a. Ferngesprächen ausdrücklich darauf eingegangen bin.
In Ihrer Rechnung wird vom 01.09.2021 - 30.06.2022 durchgehend ein Arbeitspreis von 30,44 Cent/kWh (25,5798 Cent netto) ausgeworfen. Vom 01.01.2022 - 30.06.2022 beträgt der korrekte Arbeitspreis aber 2,78 Cent weniger, also 27,66 Cent/kWh (brutto), da Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Absenkung an die Kunden weiterzugeben.
Vom 01.01.2022 - 30.06.2022 hatte ich einen Verbrauch in Höhe von 1186 kWh (laut Ihrer Stromrechnung). 1186 kWh x 2,78 Cent (Minderungsbetrag EEG-Umlage) = 3297,08 Cent = 32,97 EURO.
Eine ersparte Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % auf diese Summe ergibt eine weitere Ersparnis von 6,26 EURO.
32,97 EURO + 6,26 EURO = 39,23 EURO. Somit verbleibt für mich ein Guthaben in Höhe von 39,23 EURO (zusätzlich zu meinem in Ihrer Stromrechnung ausgewiesenen Guthaben in Höhe von 307,71 EURO).
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Weiterer Hinweis auf Ihre fehlerhafte Stromrechnung:
,Wie im 1. Absatz dieses Schreibens bereits aufgeführt, wurde der vollständige Wegfall der EEG-Umlage im Zeitraum 01.07.2022 – 31.08.2022 von Ihnen korrekt berechnet. Rechnet man diese Summe nach, ergibt sich ein Wegfall der EEG-Umlage in Höhe von 3,723 Cent/kWh und eben nicht in Höhe von 6,5 Cent/kWh (weil die 6,5 Cent nur bis zum 31.12.2021 galten).
Ich fordere Sie auf, die korrigierte Schlussrechnung bis 30.11.2022 an mich zu übermitteln und die 39,23 EURO zum gleichen Termin, auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen.
Meinen Widerruf (den Text dieses Schreibens) habe ich auf ReclaBox veröffentlicht. Bis es dort erscheint, können bis zu drei Tage vergehen.
Das Original dieses Schreibens geht Ihnen per Einschreiben in den nächsten Tagen zu (die Kopie per E-Mail am 15.11.2022).
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind, und ansonsten ist eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist.
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Frist nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Auf meine fernmündlichen Einwände vom 01.11 und 04.11.2022 erhielt ich am 09.11.2022 eine Antwort per E-Mail.
Darin wird behauptet, dass die EEG-Umlage korrekt berechnet worden wäre. Dies stimmt leider nicht.
Anstatt 39,23 EUR fordere ich nun 50,03 EUR.
Hierzu habe ich einen korrigierten Widerspruch an Yello Strom übermittelt. Den Wortlaut möchte ich nun wiedergeben:
Korrigierter Widerspruch gegen Ihre Stromrechnung
Ihre Rechnung vom 31.08.2022
Kundennummer: 3103703210
Vertragsnummer: 701022786458
Zählernummer: 62 558 944
Rechnungsnummer: 005160221517
Mein Ferngespräch mit Ihrer Service-Hotline vom 01.11.2022
Mein Ferngespräch mit Ihrer Service-Hotline vom 04.11.2022
Ihre E-Mail vom 09.11.2022
Mein Widerspruch gegen Ihre Stromrechnung vom 15.11.2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerspreche der o. a. Stromrechnung erneut.
In meinem Widerspruch vom 15.11.2022 habe ich mich zu meinen Ungunsten verrechnet.
Ergänzend zu meinem Widerspruch vom 15.11.2022 korrigiere ich meine Berechnung wie folgt:
1. Von mir im Verbrauchsjahr geleistete Zahlungen:
10 x 117 EUR = 1170 EUR
02 x 104 EUR = 0208 EUR
Summe = 1378 EUR
2. Verbrauch 01.09.2021 – 31.12.2021
965 kWh x 30,44 Cent/kWh = 293,75 EUR
3. Berechnung Verbrauchspreis im Zeitraum 01.01.2022 – 30.06.2022
Die EEG-Umlage sank gegenüber 2021 von 6,5 Cent/kWh auf 3,723 Cent/kWh.
6,5 Cent/kWh – 3,723 Cent/kWh = 2,78 Cent/kWh (Ersparnis gegen über 2021)
19 % (Mehrwertsteuerersparnis) von 2,78 Cent = 0,53 Cent
2,78 Cent + 0,53 Cent = 3,31 Cent/kWh (Ersparnis gegenüber 2021 einschließlich Mehrwertsteuer)
30,44 Cent/kWh (Verbrauchspreis 2021) – 3,31 Cent/kWh (Minderung EEG-Umlage einschließlich ersparter Mehrwertsteuer) =
27,13 Cent/kWh Verbrauchspreis im Zeitraum 01.01.2022 – 30.06.2022
4. Verbrauch 01.01.2022 – 30.06.2022
1186 kWh x 27,13 Cent/kWh = 321,76 EUR
5. Berechnung Verbrauchspreis im Zeitraum 01.07.2022 – 31.08.2021
Die EEG-Umlage sank gegenüber 2021 von 6,5 Cent/kWh auf 0 Cent/kWh.
6,5 Cent/kWh (Ersparnis gegen über 2021)
19 % (Mehrwertsteuerersparnis) von 6,5 Cent = 1,24 Cent
6,5 Cent + 1,24 Cent = 7,74 Cent/kWh Ersparnis gegenüber 2021
30,44 Cent/kWh (Verbrauchspreis 2021) – 7,74 Cent/kWh (Minderung EEG-Umlage einschließlich ersparter Mehrwertsteuer) =
22,70 Cent/kWh Verbrauchspreis im Zeitraum 01.07.2022 – 31.08.2022
6. Verbrauch 01.07.2022 – 31.08.2022
324 kWh x 22,70 Cent/kWh = 73,55 EUR
7. Berechnung Grundpreis im Zeitraum 01.09.2021 – 31.08.2022
27,60 EUR/Monat x 12 = 331,20 EUR
8. Summe von mir zu leistende Zahlungen im Zeitraum 01.09.2021 – 31.08.2022
Verbrauch 01.09.2021 – 31.12.2021 0293,75 EUR
Verbrauch 01.01.2022 – 30.06.2022 0321,76 EUR
Verbrauch 01.07.2022 – 31.08.2022 0073,55 EUR
Grundpreis 01.09.2021 – 31.08.2022 0331,20 EUR
Summe 1020,26 EUR
9. Verrechnung von mir zu leistende Zahlungen mit von mir geleisteten Zahlungen = Mein Gesamtguthaben
geleistete Zahlungen 1378,00 EUR -
zu leistende Zahlungen 1020,26 EUR
Summe 0357,74 EUR (Gesamtguthaben)
10. Ausstehendes Guthaben
Gesamtguthaben 357,74 EUR -
Von Ihnen bereits erstattetes Guthaben 307,71 EUR
Ausstehendes Guthaben 050,03 EUR
Ich fordere Sie auf, die korrigierte Schlussrechnung bis 30.11.2022 an mich zu übermitteln und die 50,03 EURO zum gleichen Termin auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen.
Den Termin 30.11.2022, den ich bereits in meinem Widerspruch vom 15.11.2022 gesetzt hatte, erhalte ich also aufrecht. Bisher haben Sie ja auf meinen schriftlichen Widerspruch noch nicht geantwortet. Außerdem ändert der nun korrigierte Widerspruch nichts am Sachverhalt, da Sie ja grundsätzlich für eine korrekt berechnete Jahresrechnung Verantwortung tragen.
Auch meinen korrigierten Widerruf (den Text dieses Schreibens) habe ich auf ReclaBox veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).
Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Frist nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Meisel
Ich habe soeben einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie gestellt. Ich werde über das Ergebnis berichten.
Das Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie wurde bisher noch nicht eingeleitet, nur ein Aktenzeichen wurde vergeben. Somit ist die Beschwerde noch nicht gelöst.
Mit der üblichen "bedingten oder eingeschränkten Preisgarantie" hätte mir der Schlichter Recht gegeben. Er schrieb, dass sie in anderen Fällen auch schon so entschieden hätten. Für den Zeitraum 01.07.2022 - 31.08.2022 (da endete mein 1. Vertragsjahr) gab mir der Schlichter Recht. Da wurde nämlich vom Gesetzgeber gefordert, dass die Preisnachlässe an die Kunden weitergegeben werden müssen (auch bei voller Preisgarantie). Da der Schlichterspruch aber für keinen der beiden Parteien bindend ist, hat Yellow den Schlichterspruch abgelehnt. Da der Streitwert aber für diese beiden Sommermonate nur etwa 10 € beträgt, habe ich auch hier von einer Klage abgesehen. Ich denke es würde ein Brief von einem RA genügen. Mit Verweis auf den Schlichterspruch hat auch eine Verhandlung höchste Erfolgschancen.
Aber: Ich habe bei Yellow zwei Jahre "volle Preisgarantie" bis 31.08.2023. Wenn bei dieser Rechnung wieder gemauschelt wird, werde ich sofort nach abgelehntem Widerspruch klagen. Dann klage ich die 10 € vom Vorjahr gleich mit ein, da es dafür keine Fristen gibt. Hinweis: Ich betreue auch die Stromverträge meiner Schwiegermutter (Berliner Elektrizitätswerke) und meines Sohnes (E wie Einfach). Bei beiden das selbe Spiel (allerdings die übliche bedingte oder eingeschränkte Preisgarantie). Beide sind auch auf Reclabox veröffentlicht. Habe dies dem Verbraucherverband gemeldet, dieser zeigte sich leider nicht sehr interessiert.
E wie Einfach hat die Rechnung sofort nach dem Widerspruch und der Veröffentlichung korrigiert, also alles ok. Bei meiner Schwiegermutter erwarte ich den Schlichterspruch in den nächsten Tagen (Streitwert 156 €). Dieser Stromanbieter bot jetzt einen Vergleich über 128 € an, ohne Korrektur der Rechnung (Angst vor Präzedenzfall?). Diesen haben wir abgelehnt. Bin gespannt was herauskommt.