140 Views | 24.11.2022 | 10:28 Uhr
geschrieben von Christian Simon

EnBW Energie Baden-Württemberg AG (Karlsruhe)

EnBW korrigert Abschlag nicht

EnBW hat für Strom in unserem Haushalt einen Abschlag von 423,00 Euro erhoben.

SCHLAGWORTE

Mit der Jahresrechnung vom September 2020 und einer nachfolgenden Korrektur aufgrund falscher Zählerstände vom 20.10.2022 wurde der Abschlag dann auf 187,00 Euro korrigiert und im November 2022 abgebucht.

Soweit ist noch alles in Ordnung.

Dann habe ich gesehen, dass man uns am 18.10.2022 noch den zu hohen Abschlag in Höhe von 423,00 Euro abgebucht hatte. Daraufhin bat ich am 21.10.2022 den Kundenservice von EnBW um eine Rückzahlung in Höhe von 236,00 Euro per E-Mail mit Fristsetzung zum 26.10.2022. Keine Antwort!

Am 16.11.2022 fragte ich freundlich bei der Hotline nach. Man gäbe den Fall zum Rechnungswesen. Von dort bekäme ich Antwort. Resultat: Nix.

Erneute Nachfrage bei der Hotline am 23.11.2022. Selbe Antwort. Man gäbe den Fall ans Rechnungswesen.

Resultat: Eine Antwort: Der Abschlag sei abgebucht und man könne nachträglich nix ändern. Auf meine Entgegnung, dass ich doch 236,00 Euro zu viel gezahlt habe, kam keine Antwort mehr.

Unter Kundenfreundlichkeit verstehe ich etwas anderes!

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Meine Forderung an EnBW Energie Baden-Württemberg AG: 236,00 Euro


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


24.11.2022 | 17:40
von Heinz Meisel | Regelverstoß melden
Hallo Herr Simon, ich würde die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Das habe ich jetzt bei einer Beschwerde gemacht. Diese ist noch in der Bearbeitung. Nach meiner Meinung kann es nicht sein, dass ein deutlich zu hoher Abschlag, der nachweislich aufgrund falscher Zählerstände abgebucht wurde, erst mit der Jahresabrechnung zurückerstattet wird. Das "nicht mehr antworten" hat leider bei vielen Versorgern Methode. Ich kümmere mich in meinem Umfeld um drei Stromverträge (einschließlich mein eigener). Alle drei hatten die verminderte EEG-Umlage nicht berücksichtigt. Nur einer hat nach Veröffentlichung auf dieser Seite die Beschwerde gelöst. Die anderen stellen sich einfach dumm. Ich hoffe der Schlichter hilft da weiter. Den zeitlichen Aufwand würde ich auf 20-30 Minuten schätzen. Funktioniert über Online-Maske. Sie müssen alle Unterlagen hochladen (E-Mails, Briefe falls vorhanden, Antworten des Versorgers) und die Daten Ihrer fernmündlichen Beschwerden auflisten. Der Versorger zahlt für Ihre Eingabe eine Fallpauschale, Sie müssen nichts bezahlen. Ich grüße Sie Heinz Meisel

01.12.2022 | 12:53
von Christian Simon noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
EnBW behauptet stur, dass Kundenkonto sei ausgeglichen und für eine Rückzahlung bestehe kein Bedarf.




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