103 Views | 24.11.2022 | 10:28 Uhr
geschrieben von Christian Simon

EnBW Energie Baden-Württemberg AG (Karlsruhe)

EnBW gewährt kein Sonderkündigungsrecht

EnBW hat per E-Mail am 12.08.2022 die Strompreis drastisch erhöht.

Daher sah ich mich nach einem neuen Stromanbieter um und fand diesen auch..

Diese kündigten dann für mich meinen Stromvertrag bei EnBW.

Nun stellte ich plötzlich fest, dass mir EnBW eine Kündigungsbestätigung zum 30.09.2023 zuschickte.

Ich erkundigte mich dort per E-Mail, dass das wohl ein Versehen sei.

Die Antwort: Ich hätte selber kündigen müssen und wäre dann aus dem Vertrag zum 31.12.2022 entlassen worden.

Jeder weitere Einwand blieb zwecklos: Der Strompreis sei ja nur geringfügig gestiegen und eine Kündigung zum 31.12.2022 sei nicht möglich.

Kulanz gleich null. Alles in allem eine riesengroße Enttäuschung!

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Meine Forderung an EnBW Energie Baden-Württemberg AG: Beendigung des Vertrages zum 31.12.2022


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


01.12.2022 | 12:52
von Christian Simon noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die sitzen das einfach aus. Keine Reaktion von EnBW.




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