Durch eprimo gelöste Beschwerde. | 53 Views | 30.11.2022 | 17:47 Uhr
geschrieben von H. Müller

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

Unberechtigte Geldforderungen

Bestell-/Kundennummer: 47159403

eprimo fordert über vereinbarte Abschlagszahlungen hinausgehende Zahlungen und droht mit Inkasso-Unternehmen.

Am 07.10.2022 haben wir (Kundennummer 47159403) einen Abschlag i. H. v. € 85,-- vereinbart (siehe Ihre schriftliche Bestätigung vom 10.10.2022).

Am 15.09.2022 haben Sie eine Abschlagszahlung i. H. v. € 105,-- erhalten und als Guthaben am 25.10.2022 mir gegenüber schriftlich bestätigt. Am 24.11.2022 haben Sie eine Abschlagszahlung i. H. v. € 65,-- erhalten (siehe Bestätigungen im Anhang).

Dennoch fordern Sie weitere Zahlungen i. H. v. 21,-- €.

Offensichtlich ist kein eprimo-Mitarbeiter fähig oder hat Interesse daran, folgende Rechnung auszuführen: 2 x 85 - 105 - 65 = 0.

Ich widerspreche allen Zahlungsaufforderungen, die über den vereinbarten Abschlag hinausgehen.

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Meine Forderung an eprimo GmbH: Anerkennung der geleisteten Abschlagszahlungen


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


07.12.2022 | 19:07
von H. Müller gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde wurde gelöst, da in Kürze die Jahresabrechnung für den betroffenen Zähler ansteht und Eprimo "großzügigst" entgegen kam und die zwischenzeitlich entstandenen Zahlungserinnerungen stornierte und bis zur Rechnungserstellung einen Zahlungsaufschub hinterlegte. Dennoch erhielt ich erst vorgestern wieder eine Zahlungserinnerung. Ein wenig wirr alles.




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