Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG (Neckarsulm)
Mitarbeiter schmeißt mich ohne Grund hinaus!
Ich war am Freitagabend,16. 12. 22, zwischen 19:00 und 20:00 Uhr, in der Lidl-Filiale Sangerhausen und wollte dort noch etwas einkaufen.
An diesem Abend, waren zwei Mitarbeiter im Laden, ein Mann und eine Frau. Die Frau war an der Kasse. Da ich nur einen kleinen Einkauf hatte und es an der Kasse sehr voll war, habe ich mich noch ein bisschen im Kassenbereich umgesehen, für den Fall, dass ich noch irgendetwas brauche und um das Warten herumzukriegen.
Auf einmal ruft dieser Typ mich zu sich und forderte mich unverschämt auf, meinen Einkauf, an der leer stehenden Kasse abzustellen und hat danach mit der Begründung wegen des "Rumgeguckes" hinausgeworfen.
Ich wusste gar nicht, dass das Umsehen im Laden verboten ist. Ganz ehrlich, ich kann nicht verstehen, wie so jemand überhaupt eingestellt wird. Wenn er mit dem, was er da tut, überfordert ist, dann sollte er mal über einen Berufswechsel nachdenken.
Ich weiß nicht, was dieser Typ zu sein scheint, oder was er glaubt zu sein. Fakt ist, er hat nicht das Recht, sich im Ton zu vergreifen und Kunden anzuschnauzen, geschweige denn zu duzen. Schon gar nicht, ohne dass der Kunde etwas gemacht hat,hinaus zuschmeißen.
Wo steht geschrieben, dass man sich im Laden nicht umsehen darf?
Hausverbot fürs "nur umsehen", wer soll denn das glauben?
Da ist mit Sicherheit was anderes vorher abgelaufen das Sie mit gutem Grund verschweigen.
LIDL wird sich mit Sicherheit nicht äußern.
Oder auch über das Kontaktformular:
https://kundenservice.lidl.de/SelfServiceDE/s/contactsupport
vielleicht sollte man keine Märchen erzählen. Vielleicht fällt Ihnen irgendwann ja noch mal ein, was genau geschehen ist. Wie bereits erwähnt wurde, fürs „herum gucken“ werden Sie nicht des Hauses verwiesen.
„Schon gar nicht, ohne dass der Kunde etwas gemacht hat, hinaus zuschmeißen“
Doch, er hat das Hausrecht und kann es auch im Zweifel durchsetzen. Und wenn Sie nicht freiwillig gehen, kann er die Polizei hinzu ziehen um von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.