A.T.U Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG (Weiden i. d. Opf.)
Überzogene Gebühren für Reifeneinlagerung ohne Rechnungsvermerk
Wenn man sich die Beschwerden zur Thematik ATU auf Reclabox anschaut, ist es bitter, dass auch wir uns nunmehr unter die Beschwerdeführer einreihen müssen.
Zum Sachverhalt: In den vergangenen Jahren waren wir mit dem Service von ATU Hamburg-Olsdorf eigentlich immer sehr zufrieden. Auch die Reifeneinlagerung für unseren BMW X1 klappte immer problemlos. Ca. 60,-- EUR pro Saison sind zwar nicht ganz billig, aber noch in Ordnung.
In 2022 hatten wir wieder Reifen bei ATU eingelagert und erhielten vor ca. 2 Wochen einen Anruf von ATU, dass die Einlagerungsfrist für die Reifen überzogen worden sei. Von einer Vertrauenswerkstatt hätten wir erwartet, vor Fristablauf der Reifeneinlagerung einen Hinweis zu bekommen./p>
Mein Partner fuhr zu ATU, und kam mit einer Rechnung von ca. 159,-- EUR nach Hause. Wir schauten uns die Rechnung an und vergleichen sie mit den beiden Vorjahresrechnungen. In den Vorjahren lagen wir preislich bei 60,-- bzw. 64,-- EUR (zirka) pro Saison (6 Monate).
Wir erkundigten uns daher, wie der Aufpreis von ca. 20,-- EUR pro Saison, in Summe ca. 40,-- EUR, zustande kommt. Von Seiten ATUs hieß es, dies sei ein Aufpreis für die Fristüberschreitung. Allerdings wurde uns dieser Aufpreis nicht nur für die vergangene Fristüberschreitung in Rechnung gestellt, sondern auch gleich für die nächsten 6 Monate.
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Die Rechnungen von ATU selbst enthalten jedoch keinen Ausweis des Einlagerungszeitraums in den Rechnungen, sondern lediglich, sofern dies denn ausgeführt wurde, im Anhang zur Rechnung. Dies dürfte jedoch unzulässig sein, da die Einlagerungsfrist Bestandteil der Leistungsbeschreibung einer Rechnung ist. Die letzte ATU-Rechnung aus dem 4. Quartal 2022 enthält nicht einmal einen Anhang zur Rechnung, der Kunde muss also Rätselraten, wann ungefähr die Einlagerungsfrist endet, und schlittert dann womöglich unbedacht in die nächste Fristüberschreitung mit "Strafgebühr".
Aktuell bewirbt ATU die Reifeneinlagerung beginnend mit knapp 10,-- EUR pro Reifen und Saison.
Bei der Gelegenheit haben wir uns ein Angebot vom Wettbewerb von 13 umliegenden Kfz-Werkstätten für die Einlagerung der genannten Reifen für 12 Monate machen lassen - alle liegen sie bei 79,90 EUR für ein gesamtes Jahr.
Wir fühlen uns von ATU über Gebühr in Anspruch genommen und verlangen die Erstattung der Reifeneinlagerungs-"Strafgebühr" in Höhe von ca. 40,-- EUR lt. letzter Rechnung. Mehrere Einigungsversuche im Vorfeld waren leider fruchtlos - trotzdem wir Firmen-Stammkunden sind
20.12.2022 | 15:22
Abteilung: Qualitätsmanagement
Sehr geehrter Herr Piprek,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19.12.2022, welche wir mit großem Interesse zur Kenntnis genommen haben.
Damit wir den Vorfall nachvollziehen können, benötigen wir noch folgende Angaben:
- Ihre telefonische Erreichbarkeit oder Erreichbarkeit per Mail
- das Kfz-Kennzeichen Ihres Fahrzeuges
- Ihre Rechnungsnummer
Nach dem Erhalt der Daten, werden wir Sie umgehend kontaktieren.
Wir verbleiben mit
freundlichen Grüßen
- A. Christina Baringer
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Sitz: Weiden i. d. OPf.
Amtsgericht: Weiden i. d. OPf., HRB 745
Geschäftsführung: Sascha Bopp (Vorsitzender), Sebastian Jarantowski, Simón Valín
Beschwerde ist gelöst