Startseite > Handel > Möbelhäuser > Höffner > gelöste Beschwerde-Nr.: 240231
Durch Höffner gelöste Beschwerde. | 574 Views | 04.01.2023 | 17:58 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5534451

Höffner (Schönefeld)

Kaufvertrag widerrufen

Ich habe am 03.01.2023 Badmöbel bei Höffner gekauft. Am selben Abend erfuhr ich, dass sich meine finanzielle Situation zukünftig verändern wird, worauf ich mir die gekauften Möbel nur noch sehr schwer leisten kann.

SCHLAGWORTE

Noch am selben Abend habe ich das Widerrufsformular auf der Homepage von Höffner ausgefüllt, mit der Bitte um Kulanz von meinem Kaufvertrag zurücktreten zu können.

Heute Morgen habe ich beim Kundenservice angerufen, dort wurde mir mitgeteilt, dass noch kein Widerruf eingegangen sei. Diesen habe ich also nochmals verfasst und per Mail an Höffner gesandt.

Jetzt bekam ich eine Rückmeldung, ich soll 25 % des Kaufpreises, rund 500 EUR als Schadenersatz bezahlen. Nach einem Tag kann der Schaden jawohl noch nicht so groß sein, um dem Kunden aus Kulanz nicht entgegenzukommen.

Das Recht ist zwar auf Seiten von Höffner, dennoch wünscht man sich von solch einem großen Unternehmen, das auf die Zufriedenheit seiner Kunden hohen Wert legt, mehr Verständnis.

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Kommentare und Trackbacks (4)


05.01.2023 | 12:03
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Diese Schadenersatz-Regelung wurde geschaffen, damit ähnlich wie im Reiserecht, nicht jeder blindlings bestellt und dann wieder abbestellt.
Es ist üblich das sofort nach Auftragserteilung der ökonomische Prozess in Gang gesetzt wird.
Deshalb entstehen sofort nach Auftragserteilung Kosten.
Ihre private zukünftige finanzielle Situation ist bedauerlich, ändert aber nichts am Vertragswerk. Alles Gute!

05.01.2023 | 21:21
von ReclaBoxler-9585046 | Regelverstoß melden
Hallo,

anders als bei Kaufverträgen die man online abschließen kann, gibt es im stationären Handel kein Widerrufsrecht. Der Händler muss die Ware also nicht zurücknehmen.

Auch wurde bereits erwähnt, dass die "Kette" in Gang gesetzt wurde. Somit beschäftigen sich jetzt verschiedene Personen damit, Ihnen die Ware zu kommen zu lassen.

06.01.2023 | 21:44
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Ja, ich gebe ihnen vollkommen recht, ihr wäre etwas mehr Kulanz des Möbelhauses natürlich wünschenswert gewesen. Vielleicht kommt man ihnen ja auch noch etwas entgegen.

Das Verhalten des Möbelhauses ist rechtlich nicht zu beanstanden. Aber gerade das ist für mich ganz persönlich einer der wichtigen Gründe, warum ich meine Möbel und Polsterwaren nahezu ausschließlich im Versandhandel bestellt habe.

Bei einer Bestellung im Versandhandel stehen dem Nachteil, das gewünschte Produkt nicht physisch gesehen zu haben oder ausprobiert zu haben, der große Vorteil des Widerrufsrechts entgegen. Sollte mir die gekaufte Ware nicht gefallen beziehungsweise ich in eine solche Situation kommen, wie sie sie beschrieben haben, wäre das bei einer Bestellung im Versandhandel absolut unproblematisch.

Wenn Kunden immer öfter auch Möbel im Versandhandel bestellen, was jetzt ja vielleicht nicht das klassische Gut für den Versand ist, dann spielen solche Vorkommnisse wie bei ihnen mit Sicherheit eine große Rolle. Mein Tipp für die Zukunft lautet deshalb, dass wenn sie sich aus welchen Gründen auch immer beim Kauf von diesen Dingen nicht absolut sicher sind, dass sie sie auch behalten wollen, dann doch lieber ein Blick auf die Angebote von Versendern zu werfen.

02.02.2023 | 12:33
von ReclaBoxler-5534451 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Höffner ist mir noch entgegengekommen. Eine Storno Gebühr musste ich aber bezahlen




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