Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 278 Views | 10.02.2023 | 16:11 Uhr
geschrieben von Johannes B.

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Zurück in die Grundversorgung für Gas

Bestell-/Kundennummer: Vertragskontonummer: 242 161 384 081

Ein hin und her zwischen Ersatzversorgung, Grundversorgung, Ersatzversorgung und E.ON Öko Erdgas Basis.

Bis zum 30.09.2022 habe ich von einem anderen Lieferanten Gas bezogen. Den Vertrag dort habe ich ordnungsgemäß gekündigt.

SCHLAGWORTE

Von E.ON wurde mir mit dem Schreiben vom 19.09.2022 mitgeteilt, dass ich ab dem 01.10.2022 einen Vertrag über eine Ersatzversorgung erhalte. Ich sollte Abschläge in Höhe von 710 EUR im Monat zahlen.

Bei einem ordnungsgemäß gekündigten Vertrag des vorherigen Lieferanten habe Anspruch auf einen Vertrag in der Grundversorgung. Der Preis für eine kWh in der Ersatzversorgung ist etwa dreimal so hoch wie in der Grundversorgung.

Nach mehreren Telefonaten mit der Servicehotline von E.ON bekam ich dann die schriftliche Bestätigung, dass ich ab dem 02.10.2022 einen Vertrag in der Grundversorgung erhalte. Der neue Abschlag betrug jetzt 181 € im Monat.

Am 06.12.2022 erhielt ich eine Schlussrechnung über den einen Tag in der Ersatzversorgung.

Mit dem Schreiben vom 13.12.2022 wurden mir die neuen Preise in der Grundversorgung, die ab dem 01.02.2023 gelten, mitgeteilt.

Am 20.12.2022 erhielt ich nun ein Schreiben, in dem es hieß, „Ihr bisheriger Vertrag gilt weiter“. Der genaue Sinn des Schreibens war mir zunächst unklar. Was dieses Schreiben aber für mich zu bedeuten hatte, sah ich später auf dem Serviceportal „Mein E. ON“. Ich war in der Ersatzversorgung zurückgesetzt worden, mit Stand 01.10.2022.

Am 02.01.2023 wurde ein Betrag von 1420 EUR für die Monate Oktober und November 2023 von meinem Konto abgebucht. Ohne Rücksicht darauf, dass für diese Monate bereits Abschläge von jeweils 181 EUR für die Grundversorgung abgebucht wurden.

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In mehreren Telefonaten wurde mir Abhilfe versprochen. Aber es blieb bei der Ersatzversorgung. Die 1420 EUR Abschlag für die Ersatzversorgung wurden nicht wie versprochen zurückgezahlt. Dafür erschien in „Mein E. ON“ jetzt die Abschläge für die Grundversorgung als Guthaben.

Am 19.02.2023 legte ich bei E.ON eine Verbraucherbeschwerde (nach § 111a EnWG) ein. Eine Eingangsbestätigung oder Reaktion darauf, habe ich auch bis heute, drei Wochen später, nicht erhalten.

Am 26.01.2023 erhielt ich ein Schreiben mit Datum vom 16.02.2023. Hierin wurde mir mitgeteilt, dass ich als Gewerbekunde keinen weiteren Anspruch auf die Ersatzversorgung habe. Man bot mir einen Vertrag E.ON Öko Erdgas Basis an. In dem Schreiben schrieb man, dass ich in diesem Vertrag auch dann eingestuft werde, wenn ich ihn nicht unterschrieben zurückschicken werde.

Nun war ich also plötzlich auch noch Gewerbekunde. In meinem ganzen Leben habe ich bisher kein Gewerbe angemeldet. Ich rief die Servicehotline an. Dort sagte mir, ich sei nicht als Gewerbekunde registriert. Man sagte mir, das Schreiben sei belanglos und ich könnte das Schreiben einfach an die Seite legen.

In dem Portal „Mein E. ON“ steht neuerdings, ich hätte seit dem 01.10.2022 Öko Erdgas Basis Vertrag.

Langsam weiß ich nicht mehr woran ich bin. Es sieht alle sehr nach Willkür aus. Ich werde noch eine Woche warten und dann die Schlichtungsstelle anrufen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Zurück in die Grundversorgung zum 01.10.2022.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.02.2023 | 16:11
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Johannes,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut uns leid, dass es zu Unstimmigkeiten gekommen ist und wir können wirklich gut verstehen, dass Sie sich darüber ärgern. Bitte entschuldigen Sie.

Wir helfen Ihnen gern und unterstützen Sie bei der Klärung des Sachverhaltes. Dazu haben wir Ihr Anliegen bereits an unsere zuständigen Kolleginnen und Kollegen weitergeleitet. Diese kümmern sich schnellstmöglich umd die Klärung und kommen anschließend auf Sie zu. Bitte haben Sie bis dahin noch ein klein wenig Geduld. Vielen lieben Dank und Ihnen einen tollen Start in das Wochenende.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (5)


13.02.2023 | 17:48
von Johannes B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher habe ich keine Nachricht von E.ON erhalten und auch auf dem Portal "Mein E.ON" hat sich bisher bei den Einträgen keine Änderung ergeben.


22.02.2023 | 17:27
von Johannes B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen sind mehr als 4 Wochen vergangen, seit ich die Verbraucherbeschwerde bei E.ON eingereicht habe. Bisher keine Nachrichten erhalten. E.ON hat es auch nicht für nötig gehalten eine Eingangsbestätigung zu schicken. Am 20.02.2023 habe ich noch einmal die Servicehotline von E.ON angerufen. Dort sagte man mir, dass die Angelegenheit noch in Bearbeitung sei und ich seit dem 01.02.2023 Gas nach dem „E. ON ÖkoErdgas Basis“ Tarif erhalte. Dies ist ein Tarif mit Mindestlaufzeit und hat mit der von mir beanspruchten Grundversorgung nichts zu tun. Mir wurde von E.ON gegen meinen Willen und ohne meine Zustimmung ein Vertrag aufgezwungen. Nach wie vor ist meine Forderung, dass ich in die Grundversorgung zurückkomme.


06.03.2023 | 11:10
von Johannes B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bei E, On bewegt sich in meinem Fall nichts. Meine Verbraucherbeschwerde ist inzwischen über 6 Wochen her und ich habe noch keine Antwort erhalten. Recht und Gesetz scheinen E.On nicht zu interessieren. Die tollen Werbesprüche von E.On und die Wirklichkeit sehen anders aus. Man fragt sich, ist es Unvermögen oder steckt System dahinter. Wenn ich mir die Sofortantworten von E.On auf ReclaBox anschaue, sind sie immer nach dem gleichen Muster. Verständnis zeigen, trösten und um Geduld bitten. Dann tut sich letztendlich doch nichts. Ich habe inzwischen die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet.


20.03.2023 | 13:20
von Johannes B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute hat sich nichts geändert. Obwohl ich vor genau einem Monat einen Antrag bei der Schlichtungsstelle Energie eingebracht habe, scheint E.ON es nicht für nötig zu halten, sein rechtswidriges Verhalten zu korrigieren. Ich bin weiter in einem Vertrag mit Mindestlaufzeit, zu dem ich nie meine Zustimmung gegeben habe. Nachdem ich aber einen Bericht in der Zeitschrift ct des Heise Verlages, Ausgabe 07/2023 auf den Seiten 56 und 57 unter Rubrik „Vorsicht Kunde“, gelesen habe, wundert mich nichts mehr. Hier wurde über einen Fall von E.ON berichtet, der einem die Sprache verschlägt. So geht ein seriöses Energieversorgungsunternehmen nicht mit seiner Kundschaft um.


18.04.2023 | 18:25
von Johannes B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher habe ich keinerlei Nachricht von E.ON erhalten. Wenn man sich die Sofortantwort von E.On vom 10.02.23 anschaut, wo es heißt: „ Diese kümmern sich schnellstmöglich um die Klärung und kommen anschließend auf Sie zu. Bitte haben Sie bis dahin noch ein klein wenig Geduld. “.Ich meine dass inzwischen Zeit genug vergangen ist und man fühlt Sich von E.On verschaukelt. Ich hatte eigentlich ein derberes Wort hierfür auf den Lippen.




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