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69 Views | 23.02.2023 | 11:03 Uhr
geschrieben von Marcel Bejenke
Bestell-/Kundennummer: 46279042
Am 08.02.2023 machte ich in einer E-Mail an den Eprimo Kundenservice aufgrund einer Preiserhöhung zum 01.03.2023 von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündigte meinen Stromlieferungsvertrag zum 01.03.2023 mit der Bitte um schriftliche Bestätigung.
Obwohl gemäß § 41b EnWG der Energielieferant dem Haushaltskunden, dessen Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform zu bestätigen hat, liegt mir bis heute noch keine Bestätigung vor.
Da die Zeit für einen rechtzeitigen Lieferantenwechsel langsam knapp wird, behalte ich mir eine Schadenersatzklage gegen Eprimo für alle Folgen und Kosten, die aus dieser verzögerten Bestätigung entstehen könnten, vor.
Meine Forderung an eprimo GmbH:
Bestätigung der Sonderkündigung zum 01.03.2023.
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