0 Views | 15.03.2023 | 09:22 Uhr
geschrieben von Stefan Komenda
Guthaben wird mit der Begründung, die Bankverbindung sei nicht bekannt, nicht überwiesen.
Guthaben wird mit der Begründung, die Bankverbindung sei nicht bekannt, nicht überwiesen.
Die Bankverbindung wurde mehrmals per Post und E-Mail gemeldet.
Auch werden die schriftlich zugesicherten Abschlagszahlung seit Oktober 22 nicht geleistet.
Meine Forderung an Bayernwerk AG:
Zahlung der Abschläge und seriöses Geschaftsverhalten
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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