Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 314 Views | 17.03.2023 | 10:43 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1352551

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Trotz falschem Zählerstand über 4000,-- EUR abgebucht

Bestell-/Kundennummer: 232069795825

E.ON weigert sich, einen aktuellen Zählerstand als Grundlage von Abbuchungen zu akzeptieren.

Mein Mann und ich haben bei E.ON Verträge sowohl für Lidl-Gas, als auch für Lidl-Strom.

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Durch eine Unachtsamkeit meinerseits, habe ich im Dezember 2022 den Zählerstand des Gaszählers im Onlineportal E.ONs als Stromzählerstand eingetragen. Dadurch sah es so aus, als hätte sich unser Stromverbrauch im vergangenen Jahr mehr als verzehnfacht, was er natürlich nicht hat, in Wirklichkeit haben wir sogar weniger verbraucht als im bisherigen Durchschnitt.

Ich bemerkte das einen Augenblick später, konnte den Eintrag aber nicht mehr ändern, weil das Onlineportal dies nicht möglich macht (nicht sehr kundenfreundlich). Also meldete ich über das Kontaktformular diesen Fehler. Keine Reaktion seitens E.ON.

Stattdessen tauchte wenig später eine offizielle Ablesung E.ONs direkt über meinem fälschlichen Eintrag auf, der nichts weiter als eine Kopie dieses falschen Zählerstands war. Daraufhin telefonierte ich mit dem Kundenservice. Man versprach mir, sich darum zu kümmern und den Fehler zu berichtigen. Danach passierte nichts.

SCHLAGWORTE

Stattdessen bekamen wir die Schlussabrechnung für den Zeitraum 2021/22 für einen vermeintlich zwölffachen Verbrauch und zugleich würde uns mehr als 4000,-- EUR als Nachzahlung (und erster, neuer Abschlag) von unserem Konto abgebucht. Zudem verzehnfachte sich unser zukünftiger Abschlag annähernd. (Dass zu diesem Zeitpunkt E.ON nicht klar geworden war, dass es sich um einen Fehler handeln musste, kann ich nur als Absicht verstehen).

Natürlich telefonierte ich erneut mehrmals mit dem Kundenservice. Dieser bat uns, als vorläufige Lösung, den zu hoch abgebuchten Betrag zurückbuchen zu lassen - was wir taten - und zum anderen, Fotos unserer zwei Zählerstände an den Kundenservice zu schicken, was wir ebenfalls taten.

Ergebnis in der E-Mail des Kunden"Services", dass eine sofortige Abrechnung leider nicht möglich sei und der Zählerstand in der nächsten Rechnung im Januar 2024 berücksichtigt würde.

Die von uns zurückgebuchten über 4000,-- EUR wurden selbstverständlich von E.ON bereits angemahnt. Da ist dieser Konzern effizient und schnell.

E.ON möchte uns also zwingen, ihrem Konzern ein zinsloses Darlehen über rund 8000,-- EUR für das Jahr 2023 zur Verfügung zu stellen. Damit sind wir selbstredend nicht einverstanden und werden uns in den nächsten Tagen an die "Schlichtungsstelle Energie e. V." wenden, sollte der Sachverhalt nicht umgehend von E.ON bearbeitet und gelöst werden.

Als Fotobeleg unser aktueller Strom-Zählerstand.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Der Sachverhalt soll umgehend von E.ON bearbeitet und gelöst werden.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.03.2023 | 10:43
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo lieber ReclaBoxler-1352551,

vielen Dank für Ihren Beitrag in der ReclaBox.

Es tut uns sehr leid, dass wir Sie verärgert und bislang nicht besser bei der Klärung des Ganzen unterstützt haben. Das sollte wirklich nicht passieren. Bitte entschuldigen Sie.

Gern haben wir uns jetzt direkt um die notwendigen Korrekturen gekümmert, so dass Sie in den nächsten Tagen Ihre Rechnungskorrektur in Ihrem Briefkasten haben werden. Außerdem überweisen wir Ihnen selbstverständlich den (viel zu hohen) Abschlag für den Monat März auf Ihr Bankkonto zurück.

Schauen Sie sich Ihre neue Rechnung gern in Ruhe an und wenn Fragen auftauchen, bitte einfach Bescheid sagen. Wir sind gern für Sie da.

Herzliche Grüße und haben Sie einen schönen Start ins Wochenende
Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (1)


10.04.2023 | 22:00
von ReclaBoxler-1352551 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das problem wurde von e.on schnell und umfassend gelöst.




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