Durch Yello Strom gelöste Beschwerde. | 29 Views | 21.03.2023 | 09:45 Uhr
geschrieben von Jörg Michael Zunker

Yello Strom GmbH (Köln)

Keine Gasrechnung erstellt, folglich keine Guthabenauszahlung

Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr. 3100398547

Yello hat Gasrechnung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist des § 40c Abs. 2 EnWG erstellt, das Guthaben nicht ausgezahlt, auf die schriftliche Beschwerde nicht reagiert.

Ich nehme Bezug auf meine E-Mail an Sie vom 16.03.2023, die bei Ihnen unter der Anliegen-Nummer 7866921 geführt wird.

SCHLAGWORTE

Trotz mehrerer vorangegangener Erinnerungen an Ihre Pflicht zur fristgerechten Erstellung der Gasrechnung haben Sie diese nicht innerhalb der gesetzlichen Frist des § 40c Abs. 2 EnWG erstellt. Das nicht unerhebliche zu erwartende Guthaben wurde bislang nicht ausgezahlt. Auf meine o. g. E-Mail haben Sie nicht reagiert.

Ich gehe davon aus, dass Sie die darin gesetzte Frist ebenfalls verstreichen lassen, eine erneute Fristsetzung unter Androhung der Anrufung der Schlichtungsstelle Energie abwarten und erst dann reagieren werden.

Yello kannte ich bisher als zuverlässiges, servicebetontes Unternehmen. Seit der Zugehörigkeit zu EnBW hat sich das nach meinem persönlichen Eindruck geändert: Sie scheinen im vorliegenden Fall einen Verstoß gegen gesetzliche Pflichten billigend in Kauf zu nehmen, und zwar so lange, wie diese sanktionslos bleiben.

Damit gefährden Sie Ihre Wahrnehmung als seriösen Energieanbieter.

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Meine Forderung an Yello Strom GmbH: Beantwortung des Anliegens 786692, Erstellung der Abrechnung sowie Zahlung innerhalb der darin gesetzten Frist.


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Kommentare und Trackbacks (1)


22.03.2023 | 08:59
von Jörg Michael Zunker gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe heute, am 22.03.2023, also einen Tag nach der Beschwerde, meine Gasrechnung per E-Mail erhalten.
Vorbehaltlich einer näheren Prüfung der Rechnung wurde die Angelegenheit damit zu meiner Zufriedenheit gelöst. Die Auszahlung des Guthabens warte ich im Weiteren ab, rechne aber nicht mit Problemen.




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