Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 144 Views | 27.03.2023 | 12:34 Uhr
geschrieben von Hans-Jürgen Fritz

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

E.ON erstellt keine Rechnung (Gasliefervertrag)

Bestell-/Kundennummer: 232076264141

Ich habe bis heute immer noch keine Rechnung für den ersten Abrechnungszeitraum (01.12.2021 - 30.11.2022) erhalten, somit auch keine Auszahlung des Wechselbonus.

Ich habe die Rechnung am 04.02.2023 per E-Mail, am 02.03.2023 über das Kundenportal und auch noch telefonisch angefordert. Bisher gab es keine Reaktion.

Laut Gesetzgebung (§ 40 Abs. 4 EnWG) ist festgelegt, dass nach Ende eines Abrechnungszeitraumes innerhalb von sechs Wochen eine Abrechnung erfolgen muss.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Unverzügliche Erstellung der Rechnung für 2021/2022.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.03.2023 | 12:34
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Hans-Jürgen,

vielen Dank, dass Sie sich bei uns melden.

Bitte entschuldigen Sie, dass Sie noch auf Ihre Rechnung warten. Aktuell ist Ihr Vertrag in unserem Abrechnungssystem leider noch für die Abrechnung gesperrt, da wir für die Darstellung der Preisbremsen gerade noch die letzten technischen Anpassungen vornehmen.

Wir würden Sie wirklich gern dabei unterstützen, haben aber momentan leider keine Möglichkeit, Ihre Rechnung zu erstellen – das tut uns leid. Bitte haben Sie noch ein klein wenig Geduld – Sie brauchen jetzt nichts weiter zu unternehmen. Sobald die Anpassungen bei uns abgeschlossen sind, macht sich Ihre Rechnung zu Ihnen auf den Weg.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (6)


27.03.2023 | 13:51
von Hans-Jürgen Fritz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Argumentation seitens e.on erschliesst sich mir nicht. Meine erster Abrechnungszeitraum endete am 30.11.2022. Da gab es noch keine Preisbremse. Die Abrechnung hätte im Dezember 2022 fertiggestellt werden können.


30.03.2023 | 14:50
von Hans-Jürgen Fritz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Antwort von e.on scheint aus einem Automaten zu kommen. Habe ich hier bei den Beschwerden in nahezu identischem Wortlaut mehrfach gelesen. Mich wundert, dass e.on den Verstoss gegen ein bestehendes Gestetz (§ 40 Abs. 4 EnWG) einfach so mit technischen Anpassungen abwiegelt. Das geht so nicht. Ich werde die Schlichtungsstelle für Energie in Anspruch nehmen.


06.04.2023 | 17:02
von Hans-Jürgen Fritz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Im Service Portal von E.ON gibt es mittlerweile eine allgemeine hinhalte Nachricht:
"Falls Sie auf Ihre Rechnung warten, bitten wir Sie um etwas Geduld. Sie müssen sich um nichts kümmern und erhalten Ihre Abrechnung schnellstmöglich. Derzeit arbeiten wir wie alle anderen Energieanbieter daran, für Sie die neuen gesetzlichen Anforderungen an die Rechnung umzusetzen. Deshalb kann es bei manchen Kunden zu Verzögerungen kommen. Wir bearbeiten Ihre Anliegen weiterhin schnellstmöglich – vielen Dank für Ihr Verständnis. "
Weiterhin ohne darauf hinzuweisen, dass E.ON damit gegen (§ 40 Abs. 4 EnWG) und die eigenen AGB verstösst.


20.04.2023 | 20:28
von Hans-Jürgen Fritz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Problem ist immer noch nicht gelöst. E-ON verbreitet weiterhin die von mir bereits am 6.4.23 erwähnte Nachricht, dass man sich gedulden möge. Ich warte nun seit über 4 Monaten auf die Jahresabrechnung. Sorry, aber wie arbeitet deren IT-Abteilung? Gibt es kein Rollback Szenario, um wenigstens die gesetzliche First von 6 Wochen bis zur Rechnungsstellung einzuhalten. Macht sich E-ON nicht strafbar?


11.05.2023 | 23:11
von Hans-Jürgen Fritz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Antwort auf die Nachfrage von Reclabox vom 11.05.2023 heisst immer noch nein, E-ON ist seit mehr als 5 Monaten nicht in der Lage eine Rechnunung zu erstellen. Ich werde nun doch die Vermittlungsstelle für Energie bemühen.


16.05.2023 | 21:39
von Hans-Jürgen Fritz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach gut 5 Monaten hat e-on es tatsächlich geschafft eine Rechnung zu erstellen. Die Rückzahlung an mich ist auch schon erfolgt.


16.05.2023 | 21:39
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