Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 119 Views | 28.03.2023 | 13:44 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1204551

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Fehler der E.ON verursacht Mahnkosten von knapp 100 EUR

Bestell-/Kundennummer: 401014820

E.ON verursacht fast negativen Schufa-Eintrag kurz bevor ich aus beruflichen Gründen umziehen und eine neue Wohnung suchen muss.

Wegen eines anstehenden Umzugs hatte ich meinen Gasvertrag gekündigt zum Ende Januar 2021. Allerdings musste ich dann um einen Monat verlängern, weil die Räumung der Wohnung noch nicht erfolgen konnte.

SCHLAGWORTE

Nach mehrmaligen Telefonaten mit E.ON wurde mir zugesichert, dass mich E.ON bis Ende Februar 2021 beliefert. Die Schlussrechnung erfolgte ebenfalls bis zum 28.02.2021. Nun kam aber der Grundversorger WVV ins Spiel und behauptete ebenfalls, mir im Februar das Gas geliefert zu haben.

Wieder telefonierte ich mit E.ON und man schickte mir eine Bestätigung zur Vorlage bei der WVV. Ich schickte diese und die Schlussrechnung der E.ON dorthin, um zu beweisen, dass ja E.ON mich beliefert hatte und ich auch dafür gezahlt habe.

Dann war Ruhe bis zum Jan2023. Jetzt bekam ich ein Schreiben der Creditreform mit der Forderung des Gasverbrauchs im Monat Februar 2021 und Mahnkosten in Höhe von 99,93 EUR.

Durch ein Telefonat mit der Creditreform bekam ich den Tipp, mich beim Netzbetreiber Maikrankennetze zu informieren, wer denn jetzt wirklich Gas im Februar 2021 geliefert hatte und siehe da, ich bekam schriftlich die Bestätigung, dass E.ON zum Ende Januar 2021 abgemeldet und nicht wieder angemeldet hatte. Somit war die Forderung der Creditreform berechtigt.

Nach mehrmaligen E-Mails und Telefonaten wurde mir zwar eine berichtigte Schlussrechnung übermittelt und mittlerweile auch erstattet, nicht aber die Mahnkosten, die eindeutig auf den Fehler der E.ON zurückzuführen sind. Mittlerweile habe ich bzw. meine Mutter fünfmal mit dem Kundenservice telefoniert und auch diverse E-Mails geschrieben, in denen ich die Mahnkostenaufstellung der Creditreform und andere Dokumente übermittelt habe.

Bis heute habe ich weder per E-Mail noch in schriftlicher Form irgendeine Stellungnahme erhalten, geschweige denn, eine Erstattung der Mahnkosten, und das, obwohl ich derzeit immer noch Stromkunde der E.ON bin.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Erstattung der Mahnkosten der Creditreform + Aufwandsentschädigung.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.03.2023 | 13:44
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Vanessa,

ganz lieben Dank für Ihren Beitrag hier in der ReclaBox.

Gern haben wir uns anhand Ihrer Angaben einen Überblick verschafft. In Ihren Abrechnungsdaten ist ersichtlich, dass sich unsere Expertinnen und Experten aus dem Fachbereich aktuell um Ihr Anliegen kümmern.

Bitte haben Sie noch ein wenig mehr Geduld, sobald der Sachverhalt abschließend geklärt ist, wird sich unser Fachbereich noch einmal mit Ihnen in Verbindung setzen.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (3)


31.03.2023 | 15:28
von ReclaBoxler-1204551 | Regelverstoß melden
Update:

Die Dokumente liegen E.ON seit Anfang Februar vor.
Wie lange kann es dauern, bis E.ON den "Sachverhalt abschließend geklärt hat? "

Außer dem obigen Kommentar bisher keine Stellungnahme seitens der E.ON.

Diese Hinhalte-Taktik ist echt beschämend für ein Unternehmen, das auf seiner Homepage u. a. damit wirbt, "Service-König bei Focus Money" zu sein.

E.ON, nie wieder!

31.03.2023 | 15:39
von ReclaBoxler-1204551 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keinerlei direkter Kontakt seitens der E.ON.


07.04.2023 | 20:41
von ReclaBoxler-1204551 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiterhin keine Stellungnahme von E.ON.
Keinerlei Kontaktaufnahme




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