Gemäß § 40c Abs. 2 EnWG müssen Sie als Lieferant sicherstellen, dass Kunden spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses die Schlussrechnung erhalten.
Gegen diese Pflicht haben Sie verstoßen.
Das Lieferverhältnis endete am 28.02.2023. Die sechs Wochen sind daher bereits am 11.04.2023 abgelaufen.
Ich fordere Sie dazu auf, mir unverzüglich eine Schlussrechnung zuzusenden. Dafür habe ich mir den 28.04.2023 notiert.
Sollte die Rechnung nicht fristgemäß eingehen, sehe ich mich gezwungen, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
Ferner werde ich für den Fall der Nichtzahlung die Bundesnetzagentur über Ihr Vorgehen informieren.
Meine Forderung an Stadtenergie GmbH:
Erstellung der Schlussrechnung und Auszahlung des Guthabens.