119 Views | 14.04.2023 | 10:23 Uhr
geschrieben von Bettina Thurau

Stadtenergie GmbH (Dortmund)

Schlussrechnung wird nicht fristgerecht gestellt

Bestell-/Kundennummer: 10066806

Gemäß § 40c Abs. 2 EnWG müssen Sie als Lieferant sicherstellen, dass Kunden spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses die Schlussrechnung erhalten.

Gegen diese Pflicht haben Sie verstoßen.
Das Lieferverhältnis endete am 28.02.2023. Die sechs Wochen sind daher bereits am 11.04.2023 abgelaufen.

Ich fordere Sie dazu auf, mir unverzüglich eine Schlussrechnung zuzusenden. Dafür habe ich mir den 28.04.2023 notiert.

Sollte die Rechnung nicht fristgemäß eingehen, sehe ich mich gezwungen, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Ferner werde ich für den Fall der Nichtzahlung die Bundesnetzagentur über Ihr Vorgehen informieren.

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Meine Forderung an Stadtenergie GmbH: Erstellung der Schlussrechnung und Auszahlung des Guthabens.


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


23.04.2023 | 11:02
von Bettina Thurau noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wurde am 20.04.23 die Rechnung gestellt, allerdings mit für mich nicht nachvollziehbaren Preisen. Ich habe jetzt um eine Korrektur der Rechnung gebeten.


11.05.2023 | 18:35
von Bettina Thurau noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Korrektur der Rechnung erfolgte bisher trotz Fristsetzung nicht, es wurde ein Betrag ausgezahlt, der m. E. deutlich zu niedrig ist. Ich werde 4 Wochen nach meinem Schreiben die Schlichtungsstelle Energie einschalten.


08.06.2023 | 16:18
von Bettina Thurau noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Vorgang wurde, da das Unternehmen nicht reagiert hat auf den Widerspruch, an die Schlichtungsstelle Energie weitergeleitet. Durch das hohe Aufkommen an aktiven Verfahren wird mein Fall voraussichtlich erst im Juli eröffnet. Es ist also Geduld gefragt.




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