LichtBlick SE (Hamburg)
Keine Schlussrechnung nach fast 3 Monaten
Bestell-/Kundennummer: 30143978
Ich habe im November letzten Jahres den Stromanbieter gewechselt.
Der Wechsel an sich ist auch gut gelaufen. Der Zählerstand wurde fristgerecht übertragen und ist auch im Kundenportal von LichtBlick mit Datum 01.02.2023 einsehbar.
Allerdings warte ich immer noch auf die Schlussrechnung. Diese wird ein Guthaben für mich enthalten. Leider gibt es nach mittlerweile fast 3 Monaten keine Schlussrechnung von LichtBlick. Laut Gesetz muss der Stromanbieter die Rechnung spätestens 6 Wochen nach Ende der Vertragslaufzeit erstellen.
So wie ich das im Netz lese, bin ich auch kein Einzelfall.
27.04.2023 | 09:26
Abteilung: Social Media
Hallo Christian,
deine Bewertung haben wir gelesen – es tut uns leid, dass du nicht zufrieden mit unserem Service bist.
Momentan haben wir ein sehr hohes Aufkommen an Anrufen und E-Mails. Deshalb brauchen wir derzeit etwas länger für die Bearbeitung. Das entspricht weder deinen noch unseren Erwartungen: Wir arbeiten an Lösungen.
Gern haben wir deine Abrechnung erstellt. Du findest diese im Kundenportal.
Klimafreundliche Grüße
Lina vom LichtBlick-Team
Gesetzlich sind die Anbieter verpflichtet die Schlussrechnung spätestens nach 6 Wochen zu übersenden. Ansonsten kann man als Verbraucher eine Frist setzen und eben die Schlichtungsstelle einschalten. Diese sollte den Fall innerhalb von 4 Wochen bearbeiten.
Beschwerde ist gelöst