Deutsche Post AG (Bonn)
Zeitschrift "CT" mehrmals nicht zugestellt
Ich habe die Zeitschrift "CT" abonniert - in den vergangenen drei Wochen habe ich insgesamt zwei reguläre Zustellungen und drei Nachsendungen des Verlages nicht erhalten. Seit dem 01.02.10 sind fünf Sendungen auf dem Postweg auf wundersame Weise verschollen.
Bemerkenswert ist dabei, dass ich andere Zeitschriften wie die Wochenzeitzeitung "Die Zeit" erhalten habe; reguläre Post wurde im gleichen Zeitraum korrekt zugestellt.
Anzumerken ist noch, dass ich der Briefzustellerin bekannt bin. Ich schätze sie als sehr zuverlässig ein. Darüber hinaus wohne ich in einem ruhigen Wohngebiet in einem Zweifamilienhaus, wo die Post tagsüber geleert wird. Von daher ist es also sehr unwahrscheinlich, dass sich eine dritte Person am Briefkasten bedient. Dies legt für mich den Verdacht nahe, dass die Zeitschrift auf dem Postweg entwendet wird.
Die genauen Daten sehen wie folgt aus:
01.02.2010 - Ausgabe "CT" Nr. 04/10 sollte zugestellt werden - Ausgabe nicht erhalten.
03.02.2010 - Fehlende Zustellung beim Verlag reklamiert - Nachlieferung wurde veranlasst.
08.02.2010 - Nachlieferung nicht erhalten, beim Verlag reklamiert, weiteres Exemplar wurde nachgeliefert.
11.02.2010 - Nachlieferung wieder nicht erhalten, beim Verlag reklamiert, weitere Nachlieferung wurde veranlasst.
13.02.2010 - Nachlieferung vom 11.02.2010 wurde zugestellt.
15.02.2010 - Ausgabe "CT" Nr. 05/10 wurde nicht zugestellt.
17.02.2010 - Beim Verlag reklamiert, Nachlieferung wurde veranlasst, Postüberwachung wurde vom Verlag veranlasst.
19.02.2010 - Nachlieferung nicht erhalten, beim Verlag reklamiert, weiteres Exemplar wurde nachgeliefert.
Ich werde jetzt an den zuständigen Vorstand für Brief Herrn Jürgen G. schreiben, vielleicht gibt es ja auf diesem Wege eine Stellungnahme. Ich finde dieses Verhalten unmöglich.
Hallo erstmal! Offene und nicht in Folie eingeschweißte Zeitungssendungen werden laut AGB nicht nachgesandt. Der Adressaufkleber wird im Rahmen des Adressupdates an den Absender zurückgesandt. Der Absender sollte im Rahmen seiner Adresslisten in der Lage sein, das Update 1zu1 zuübernehmen! Da Sie hier von Nachsendungen sprechen, gehe ich davon aus, dass Sie einen aktuellen Nachsendungsauftrag gestellt haben, der auch noch gültig ist. Sollte der Antrag nicht mehr gültig sein, dürfen keine Sendungen laut AGB nachgesendet werden!