222 Views | 01.05.2023 | 16:11 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4229331

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

Eprimo reagiert über Monate nicht

Seit 01.01.2021 ist eprimo mein Erdgaslieferant.

SCHLAGWORTE

War zwei Jahre lang alles in Ordnung, so versuche ich seit 22.01.2023 vergeblich, korrekte Rechnungen und Mitteilungen zu bekommen. Das betrifft zum ersten die EWPBG-Prognose des Jahresverbrauchs gemäß der Vorgaben des Gesetzgebers, zum zweiten das Aufführen der vom Gesetzgeber vorgegebenen Angaben in der Mitteilung der ab dem 1. März 2023 vorgesehenen Höhe der vertraglichen Abschlagszahlung, zum dritten die Einhaltung des vom Gesetzgeber vorgegebenen maximalen Abrechnungszeitraums.

Fünf E-Mails, zwei Telefonate und ein Einwurfeinschreiben (Zugang bestätigt) konnten eprimo nicht zu einer brauchbaren Reaktion bewegen. Selbst eine - auch mündlich erbetene - kurze Zwischeninformation fehlt, wann mit der Bearbeitung zu rechnen ist. Stattdessen wird unangekündigt Geld von meinem Konto abgebucht. Ich versuche nun auf diesem Weg, den Sachverhalt vom Tisch zu bekommen.

Details (siehe auch Einwurfeinschreiben vom 05.03.2023, auch per E-Mail zugesandt) :

Für den Zeitraum 01.01.2021 bis 07.01.2023 ging mir eine Rechnung zu (Nummer 660011272456; 26.02.2023). Diese wies (und weise) ich zurück - Abrechnungszeiträume dürfen ein Jahr nicht überschreiten (§ 40b EnWG). Bitte stornieren Sie diese Rechnung.

Für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 liegt mir eine Rechnung aus dem Januar 2022 vor. Sofern diese geändert werden soll, so bitte 1. stornieren Sie die zu korrigierende Rechnung, 2. legen Sie die Korrektur-Rechnung für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2021.

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Der Jahresverbrauchsprognose lt. EWPBG ist der Jahresverbrauch 2021 zugrunde zu legen. Da ich bereits 2021 von Ihnen versorgt wurde, prognostizieren Sie als Erdgaslieferant den Jahresverbrauch (§ 10 EWPBG). Bitte verfahren Sie, wie vom Gesetzgeber vorgesehen: Bitte korrigieren Sie die Prognose, indem Sie ihr den Jahresverbrauch 2021 zugrunde legen.

Bitte korrigieren Sie die Rechnung für 2022 wie folgt. Bitte 1. stornieren Sie die zu korrigierende Rechnung, 2. legen Sie die Korrektur-Rechnung für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2022, 3. legen Sie der Rechnung ausschließlich Ablesewerte zugrunde - Anfangszählerstand, Endzählerstand vor Zählerwechsel, Anfangszählerstand nach Zählerwechsel, Zählerstand zu Start der Mehrwertsteuersenkung und Endzählerstand (alle Werte habe ich Ihnen gemeldet; vgl. auch Schreiben vom 05.03.2023), 4. verrechnen Sie den sich aus dem korrigierten Prognosewert ergebenden korrekten Entlastungsbetrag Dezember 2022.

Bitte machen Sie in der zu korrigierenden Information über den neuen Abschlagsplan die laut EWPBG § 3 Absatz drei benannten Angaben, und bitte legen Sie auch hier den korrekten Prognosewert zugrunde.

Mein dringender Wunsch ist, das Thema vor dem 10. Mai 2023 vom Tisch zu haben.

Ich habe Verständnis für längere Bearbeitungszeiträume aufgrund der höheren Abrechnungsanforderungen. Kein Verständnis habe ich für monatelanges Schweigen und für unangekündigten Zugriff auf mein Konto.

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Meine Forderung an eprimo GmbH: Storno der Rechnung Nr. 660011272456, korrekte Jahresverbrauchsprognose, korrekte Abrechnung 2022.


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


12.05.2023 | 23:30
von ReclaBoxler-4229331 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wird wohl auch nicht gelöst werden. Eprimo verweigert weiterhin jede Bearbeitung. Statt dessen erfolgten weitere Abbuchungen von meinem Konto - ohne jegliche Vorankündigung oder Erläuterung. Damit läuft es auf eine Kündigung aus wichtigem Grund hinaus.


27.05.2023 | 22:02
von ReclaBoxler-4229331 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eprimo schweigt und schweigt und schweigt.


19.06.2023 | 16:46
von ReclaBoxler-4229331 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach wie vor ignoriert eprimo meine wichtigen Anliegen. Wenn man eine Mail schreibt und das wichtige Anliegen mit z. B. einer Zählerstandsmeldung mischt, wird die Zählerstandsmeldung bearbeitet, das wichtige Anliegen aber nicht. Nun habe ich es über den "Beschwerde"kontakt bei eprimo versucht. Damit bekommt man erstmals in diesem Jahr eine Antwort, sogar mit namentlicher Nennung des Bearbeiters. Leider besteht die Antwort aus Plattitüden und nicht aus Antworten auf meine Anliegen. Ich habe jetzt ein letztes Mal meine Anliegen geschildert. Meine nächste Nachricht geht an die Schlichtungsstelle. - Kann mir wer verraten, wieso sich eprimo dermaßen sträubt, die Vorgaben ihrer eigenen AGB zu erfüllen? Überforderung?




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