Von Hermes beantwortete Beschwerde. | 226 Views | 11.05.2023 | 10:21 Uhr
geschrieben von Vrezh Harutyunyan

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Hermes verweigert Schadenübernahme

Bestell-/Kundennummer: 02102134012503

Hermes verweigert Schadenübernahme mit phrasenhafter und unzutreffender Begründung

Verschickt wurde per Hermes ein Induktionskochfeld.

BILDER
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4 Bilder

Dieses war in der originalen Transportverpackung des Herstellers verpackt. Hier wurde das Gerät in einem Styropor-Fundament eingebettet und fixiert. Das Glas war somit von allen Seiten geschützt. Auf diese Weise werden derartige Geräte beim Onlinehandel durch die jeweiligen Hersteller verschickt.

Zusätzlich zu dieser sicheren Verpackung wurde eine zweite Umverpackung verwendet. Die Zwischenräume wurden hierbei mit Luftkissen umfassend vollständig gefüllt, sodass eine Dämpfung entsteht, die selbst überdurchschnittlichem unsachgemäßen Gebrauch entgegenwirken kann. Die Kanten wiederum wurden durch Kantenschutz ausgestattet und die Verpackung mit Warnhinweise versehen, die auf den Inhalt aufmerksam machen.

Nach erfolgter Reklamation verweigert Hermes die Schadenübernahme unter phrasenhafter Begründung, die darüber hinaus unzutreffend ist.

Zum einen führt Hermes aus, dass die siebentägige Frist zur Reklamation überschritten wurde. Dies ist schlicht falsch: Die Schadenanzeige erfolgte meinerseits nachweislich innerhalb der sieben Tage per Mail. Das Paket wurde dem Empfänger am 14.04.23 zugestellt, dieser teilte mir den Schaden noch am selben Tag mit. Bereits am 17.04.23 teilte ich den Schaden Hermes per Mail mit und verwies darauf, dass die das Gerät noch nicht vorliegt und ich die Fotos nachreichen werde. Diese Mail ging nachweislich durch automatische Empfangsbestätigung bei Hermes ein.

SCHLAGWORTE

Zum anderen behauptet Hermes unter absichtlicher oder zumindest fahrlässiger Verschleierung der Rechtslage, dass es sich hier um einen transportsensiblen Inhalt handelt und die Schadenübernahme daher gem. § 427 HGB pauschal (!) und immer ausgeschlossen ist. Dies ist einfach falsch und entspricht nicht der geltenden Rechtslage. Bei dieser Vorschrift handelt es sich lediglich um eine Vermutungsregel und nicht um einen Freifahrtschein zum beliebigen Umfang mit fremdem Eigentum. Im vorliegenden Fall ist diese Vermutungsregel, wie anhand der beschriebenen sicheren Verpackung deutlich wird, mehr als widerlegt.
Dass ein Unternehmen der Größe von Hermes mit der sie betreffende Rechtslage nicht vertraut ist, kann ausgeschlossen werden. Umso erschreckender ist daher das hiesige Vorgehen.

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In der phrasenhaften Ablehnung der Schadenübernahme wird zudem der offensichtliche Hauptgrund nicht näher thematisiert. Aus diesem ergibt sich, dass keine Verpackung dieser Welt diesen Schaden hätte verhindern können. Wie auf den Bildern, die zum Zwecke der Reklamation Hermes zur Verfügung gestellt wurden, zu erkennen ist, befindet sich ein Einstich in der Verpackung, welcher bis zum Gerät durchdringt und die Glasoberfläche offensichtlich beschädigt hat (evtl. Gabelstapler?). Hier kann und muss von einem unsachgemäßen Transport ausgegangen werden, der ansonsten unter Zugrundelegung gewöhnlicher Verhältnisse nicht zu einem Schaden geführt hätte.

Vor diesem Hintergrund ist es absolut nicht hinzunehmen, wie Hermes mit seinen Kunden verfährt und einen offensichtlichen Sachverhalt falsch auslegt und zusätzlich eine Rechtslage als gegeben vorgibt, die in dieser Form nicht pauschal zutrifft. Eine Befassung mit dem Einzelfall lässt sich hier vermissen.

Diese Entwicklung bei Hermes ist besorgniserregend und drängt einen dazu, künftig sich der Konkurrenz zu widmen, schade!

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Firma hat geantwortet nach 18 Tage nach 18 Tage
30.05.2023 | 10:22
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Social Service

Lieber Kunde,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Es tut uns leid, dass Ihre Sendung auf dem Transportweg beschädigt wurde. Die Reklamation wurde bereits vom zuständigen Fachteam bearbeitet.

Der korrekte Ansprechpartner ist in diesem konkreten Fall Ihr Versender, da dieser die Schadenersatzforderung an Hermes gestellt und bereits alle Informationen zur abgeschlossenen Bearbeitung des Vorfalls erhalten hat.

Herzliche Grüße aus Hamburg,

Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH

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Kommentare und Trackbacks (5)


18.05.2023 | 13:31
von Vrezh Harutyunyan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hermes ist bereit 50 EUR bei einer Schadensumme von ca. 350 EUR zu erstatten. Das gleicht einer Verhöhnung.


26.05.2023 | 11:54
von Vrezh Harutyunyan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hermes bietet nach langem Hin und Her bei einer Schadensumme von ca. 350 EUR eine Zahlung von 50 EUR an. Dies ist nicht nur eine Frechheit, sondern auch entgegen der ansonsten eindeutigen Rechtslage.


30.05.2023 | 11:44
von Vrezh Harutyunyan | Regelverstoß melden
Wie aus dem Kommentar von Hermes deutlich wird, arbeiten sie nie am konkreten Sachverhalt, sondern verwenden irgendwelche phrasenhaften Sätze, die im Übrigen inhaltlich nicht einmal zutreffend sind:

Es handelt sich bei MIR um den Versender. Hermes scheint, warum auch immer, davon auszugehen, dass ich der Empfänger bin. Wenn man diese einfache Tatsache nicht korrekt feststellen kann, dann bestehen erhebliche Zweifel an der sachgemäßen Bearbeitung des Vorgangs insgesamt.

Die durch das "Fachteam" erfolgte Bearbeitung hat zu einer nicht hinnehmbaren Antwort geführt. Hermes erklärt sich bei einer Schadensumme von ca. 350 EUR bereit, 50 EUR zu zahlen. Dies ist nicht nur eine Frechheit, sondern auch entgegen der klar geregelten Rechtslage.

Vor diesem Hintergrund ist der Kommentar von Hermes unbrauchbar und inhaltlich im Übrigen falsch.

03.06.2023 | 00:01
von Vrezh Harutyunyan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.06.2023 | 12:43
von Vrezh Harutyunyan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hermes hält es nicht mehr für notwendig, sich mit dem Fall zu befassen und reagiert seit geraumer Zeit nicht mehr auf Nachrichten. Dies mag daran liegen, dass die Argumente ausgehen und sie schlicht nicht gewillt sind, den von ihnen verursachten Schaden zu ersetzten.




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