Durch E.ON Energie Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 145 Views | 17.05.2023 | 13:39 Uhr
geschrieben von Michael Makalowski

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

E.ON erstellt keine Abrechnung für 2022

Bestell-/Kundennummer: Vertrag 404137984

Trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung ist E.ON der gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und hat bis heute keine Abrechnung für das Jahr 2022 erstellt.

Auch telefonisch wurde ich von der Kundenbetreuung jedes Mal mit dem Hinweis auf die schwierige Abrechnungsbedingung aufgrund der staatlichen Gaspreisbremse vertröstet.

Gem. der eigenen überschlägigen Berechnung geht es hierbei um die Auszahlung eines Guthabens von mindestens 500,-- EUR.

Leider muss ich nun die Angeleigenheit juristisch weiterverfolgen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Sofortige Erstellung der Abrechnung für das Jahr 2022 sowie die sofortige Auszahlung des Guthabens.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.05.2023 | 13:39
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Lieber Reclaboxler,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Bitte entschuldigen Sie, dass Sie noch auf Ihre Rechnung warten. Aktuell ist Ihr Vertrag in unserem Abrechnungssystem leider noch für die Abrechnung gesperrt, da wir für die Darstellung der Preisbremsen gerade noch die letzten technischen Anpassungen vornehmen.

Wir würden Sie wirklich gern dabei unterstützen, haben aber momentan leider keine Möglichkeit, Ihre Rechnung zu erstellen – das tut uns leid. Sobald alles abgeschlossen ist, macht sich Ihre Rechnung so schnell wie möglich auf den Weg.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (3)


20.05.2023 | 15:25
von Michael Makalowski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider wieder eine Standardantwort vom E.ON Kundenservice.

Was hat die Abrechnung 2022 mit der Preisbremse 2023 zu tun?

Unzureichende und fasch programmierte Systeme sind nicht Problem des Endkunden.


27.05.2023 | 16:30
von Michael Makalowski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Lösung bisher.
Die Angelegenheit wird nun juristisch geklärt.


10.06.2023 | 19:31
von Michael Makalowski endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
E.ON beruft sich für die Erstellung der Abrechnung für das Jahr 2022 immer wieder auf die vielschichtige Problematik der Gas-Preisbremse. Dies Gas-Preisbremse jedoch nichts mit der Abrechnung für das Jahr 2022 zu tun. Wenn die IT die Abrechnungssysteme seit Monaten nicht in den Griff bekommt, kann das nicht das Problem des Kunden sein. Würde mich auch mal dafür interessieren, wie schnell die Abrechnung bei einer Nachzahlung erstellt würde.

Daher liegt die Angelegenheit nun beim Rechtsanwalt.




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